Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein [[integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)]]
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* bezieht sich auf ein konkretes Gebiet und stimmt teilräumliche Planungen mit den übergeordneten räumlichen Ebenen (Gesamtstadt, Region) ab,
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* begründet Anpassungserfordernisse und beschreibt Ziele und Handlungsschwerpunkte,
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* verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten  Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder,
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* entwickelt lösungsorientierte Maßnahmen, die über reine Tatbestände der Städtebauförderung  hinausgehen,
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* setzt zeitliche und inhaltliche Prioritäten,
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* ist interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe verwaltungsexterner und -interner Akteure,
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* entsteht unter Beteiligung der Öffentlichkeit,
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* erleichtert die Bündelung öffentlicher sowie privater Mittel und
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* fokussiert sie auf zielgerichtete und untereinander abgestimmte Maßnahmen,
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* setzt Impulse für die Stadtentwicklung und
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* initiiert Akteursnetzwerke,
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* ist auf kontinuierliche Fortschreibung angelegt
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* und dient als langfristiger Orientierungsrahmen
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* passt sich neuen Herausforderungen an und
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* ist solange aktuell und hilfreich, wie Problemlagen und Entwicklungsziele fortbestehen.<ref>Quelle: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/Arbeitshilfe_ISEK.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Seite 9 f. - abgerufen am 06.07.2020 um 11:28 Uhr</ref><noinclude>
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Der Stadtrat hat am 03.04.2012 die Erarbeitung eines integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen<ref>Quelle: [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1756543&id2=301074&id3=9010&file=2091-1369381999.pdf Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1]</ref>. Inhalt dieses Konzeptes ist es, Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände (z. B. Leerstände, Bevölkerungsrückgang) zu entwickeln und diese mit einem attraktiven Gesamtbild zur weiteren Entwicklung Burgkunstadts zu verbinden<ref>Quelle: [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1756543&id2=301074&id3=9010&file=2091-1369381999.pdf Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1]</ref>. Der Stadtrat stellte dafür einen Betrag von 50.000,- € im Haushalt bereit. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent<ref>Quelle: [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1756543&id2=301074&id3=9010&file=2091-1369381999.pdf Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1]</ref>. Im März 2015 wurde [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/2015_03_17_texte_isek_burgkunstadt__1_.pdf folgender Text des ISEK] veröffentlicht.
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==[[Städtebauförderung]]==
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{{:Städtebauförderung}}
  
==Fördervoraussetzungen==
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==[[Städtebauförderungsmittel des Bundes]]==
===[[Bürgerbeteiligung]]===
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{{:Städtebauförderungsmittel des Bundes}}
Nach [http://www.staedtebaufoerderung.info/cln_030/nn_486964/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VVStaedtebaufoerderung2012.pdf Artikel 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012] ist Fördervoraussetzung "ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen."<ref>[http://www.staedtebaufoerderung.info/cln_030/nn_486964/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VVStaedtebaufoerderung2012.pdf Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)]</ref>
 
  
==Chronologie==
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===Programme===
* [[Stadtratssitzung-2012-04-03|03.04.2012 Stadtratssitzung]]: Stadtrat Burgkunstadt beschließt die Erarbeitung eines integriertes städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) - Budget 50.000,- €<ref>Quelle: [http://www.np-coburg.de/lokal/lichtenfels/lichtenfels/Weichenstellung-fuer-die-Zukunft;art83428,1956356 Andy Welz, Weichenstellung für die Zukunft - Mit der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes macht Burgkunstadt einen ersten Schritt Richtung Attraktivitätssteigerung - Neue Presse Coburg Online vom 05.04.2012 (abgerufen am 12.08.2012)]</ref>
 
* 16.04.2013 Auftaktgespräch; Gründung einer Lenkungsgruppe zur Steuerung des Planungsprozesses aus Planern, Vertretern der Stadtratsfraktionen, dem Bürgermeister, der Verwaltung und Bürgern ([http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_april_2013.pdf Bulletin April 2013])
 
* 23.07.2013 Zweites Treffen der Lenkungsgruppe ([http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_juli_2013.pdf Bulletin Juli 2013])
 
* 12.10.2013: Erstes<ref>(und einziges)</ref> Bürgerforum<ref> Quelle: <nowiki>http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=309914&publish[start]=0</nowiki></ref> ([http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin.pdf Bulletin Oktober 2013])
 
* 11.12.2013: Drittes Treffen der Lenkungsgruppe ([http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_dezember__2013.pdf Bulletin Dezember 2013])
 
* 05.02.2014: Viertes Treffen der Lenkungsgruppe ([http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_februar__2014.pdf Bulletin Februar 2014])
 
* 01.10.2014 Fünftes Treffen der Lenkungsgruppe<ref><nowiki>http://www.burgkunstadt.de/2255_DEU_WWW.php?&publish[id]=339266&publish[start]=0</nowiki></ref> ([http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/2014_10_13_bulletin_oktober__2014.pdf Bulletin Oktober 2014])
 
* [[Stadtratssitzung-2014-12-09|09.12.2004 Stadtratssitzung ]] - TOP 04: Die Verwaltung wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit beauftragt, für die von der Regierung von Oberfranken genehmigte Planung der [[Skateranlage|Skater-/Bikeranlage]], mit einer Gesamtsumme von brutto 231.000,00 Euro, die Ausschreibung durchzuführen.
 
* [[Stadtratssitzung-2015-01-13#06_Integriertes_St.C3.A4dtebauliches_Entwicklungskonzept_.28ISEK.29.3B_Vorstellung_der_bisherigen_Planung_und_Billigungsbeschluss|13.01.2015 Stadtratssitzung ]] - TOP 06: Der Stadtrat billigt die durch Herrn Ullrich vom Planungsbüro plan&werk vorgestellte Planung zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. (18/3)
 
* [[Stadtratssitzung-2015-02-10#05_Integriertes_St.C3.A4dtebauliches_Entwicklungskonzept_.28ISEK.29_-_Errichtung_einer_Skater-.2FBikeranlage|10.02.2015 Stadtratssitzung]] - TOP 05 Errichtung einer Skater-/Bikeranlage: Der Stadtrat beschließt der Planungsänderung zuzustimmen (ohne Zusatz "unter der Maßgabe der haushaltsrechtlichen Zulässigkeit"). (19/2)
 
* 17.03.2015: Veröffentlichung des [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/2015_03_17_texte_isek_burgkunstadt__1_.pdf vorläufigen ISEK-Textes]
 
* 26.03.2015 Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung<ref>Quelle: http://www.burgkunstadt.eu/seite/de/stadt/034:39:737/msr_tn_34/Amtliche_Bekanntmachung_-Integriertes_staedtebauliches_Entwicklungskonzept_ISEK.html abgerufen am 20.08.2015 02:12 Uhr:
 
  
"Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Stadt Burgkunstadt; Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
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====[[Lebendige Zentren]]====
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{{:Lebendige Zentren}}
  
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.01.2015 die bisherige Planung des integrierten städ-tebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) gebilligt.
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====[[Sozialer Zusammenhalt]]====
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{{:Sozialer Zusammenhalt}}
  
Der Planentwurf in der Fassung vom 17.03.2015 sowie die textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 17.03.2015 werden in der Zeit vom
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====[[Wachstum und nachhaltige Erneuerung]]====
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{{:Wachstum und nachhaltige Erneuerung}}
  
11. April 2015 bis 11. Mai 2015
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===[[Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen]]===
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{{:Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen}}
  
in der Bauverwaltung der Stadt Burgkunstadt, Rathaus, Zimmer U 14, während der allgemei-nen Öffnungszeiten (Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr, Mo/Mi: 13.30-16.00 Uhr, Do: 14.00-18.00 Uhr) ausgelegt. Gesonderte Termine außerhalb der genannten Zeiten können telefonisch vereinbart werden.
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==[[ISEK Burgkunstadt]]==
 
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{{:ISEK Burgkunstadt}}
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung über den Rahmenplan unberücksichtigt bleiben können.
 
 
 
Burgkunstadt, den 26.03.2015"</ref>
 
* 11.04.2015-11.05.2015 Öffentliche Auslegung
 
* [[Stadtratssitzung-2015-07-07#05_Abschluss_des_Integrierten_St.C3.A4dtebaulichen_Entwicklungskonzeptes_.28ISEK.29|07.07.2015 Stadtratssitzung ]] - TOP 05: Das ISEK wird zur Kenntnis genommen und mit seinen Analysen, Inhalten, Zielen und Maßnahmen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung Burgkunstadts beschlossen. Daraus abgeleitet werden im nächsten Schritt konkrete Sanierungsgebiete im besonderen Städtebaurecht festgesetzt und in Prorammen der Städtebauförderung durchgeführt. (16/3 MD, TM ...)
 
 
 
==Kritik==
 
Der Bürgerverein kritisierte bereits in einer Pressemitteilung vom 15.08.2012 mangelnde [[Transparenz]] und [[Bürgerbeteiligung]] beim Stadtentwicklungskonzept (ISEK):
 
 
 
''"Der Stadtrat Burgkunstadt hat im vergangenen Jahr (3.4.2012) beschlossen, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Mit diesem Konzept sollen u.a. Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände entwickelt werden.  Nach Artikel 8 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 ist Fördervoraussetzung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.''
 
''Am 16.4.2013 fand ein Auftaktgespräch statt, zu dem die Öffentlichkeit nicht eingeladen wurde. Dabei wurde eine Lenkungsgruppe zur Steuerung des Planungsprozesses gegründet. Diese setzt sich neben den Planern aus Vertretern der Stadtratsfraktionen, dem Bürgermeister, der Verwaltung und einigen Bürgern zusammen. Die Auswahl der Bürger erfolgte in einem geschlossenen und nicht demokratischen Verfahren. Wer nicht eingeladen wurde, konnte sich nicht beteiligen.''
 
''Von den Planern wurden bereits bei diesem Treffen offenbar ohne Bürgerbeteiligung sechs “Handlungsfelder” vorgestellt, die die Schwerpunktbereiche der Planungen bilden sollten.
 
Die Stadt teilte im Juni noch mit, dass für den Erfolg des Stadtentwicklungskonzepts die aktive und konstruktive Mitarbeit der Bürger von entscheidender Bedeutung sei und deshalb als erste öffentliche Veranstaltung ein Bürgerforum im Juni/Juli stattfinden sollte.''
 
''Nachdem der angekündigte Termin bis Mitte Juli nicht stattgefunden hatte, hat der Bürgerverein Burgkunstadt e.V. bei der Stadtverwaltung nachgefragt, da Mitglieder des Bürgervereins Interesse an einer Teilnahme am Bürgerforum bekundet hatten. Dem Verein wurde am Morgen des 23.Juli mitgeteilt, dass noch kein Termin feststehe und dieser rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht würde.  Noch am selben Tag aber traf sich die sog. Lenkungsgruppe unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein zweites Mal. Dabei wurden die Planungsvorgaben nach dem von der Stadt veröffentlichten Bericht schon so weit vertieft,  dass von einer echten Bürgerbeteiligung zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden kann. Der Vorstand des Bürgervereins stellt daher die Fragen an die Stadtverwaltung: Für wen wird hier geplant? Sollten nicht Wissen, Fähigkeiten und Erfahrungen aller Burgkunstadter Bürger für die spezifischen Burgkunstadter Probleme genutzt werden?"''
 
 
 
Die Kritik wurde im Stadtrat jeweils sinngemäß ohne Resonanz der anderen Fraktionen und der Stadtverwaltung wiederholt.
 
 
 
==Sechs Handlungsfelder==
 
Schwerpunktbereiche der Planungen sollen sein<ref>Quelle: [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1756543&id2=301074&id3=9010&file=2091-1369381999.pdf Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1]</ref>]:
 
 
 
1. Stärkung der [[Obere Stadt|Oberen Stadt]] als Wohnstandort
 
 
 
2. Aufwertung [[Kulmbacher Straße]]
 
 
 
3. Entwicklung [[Bahnhofstraße]] als Stadteingang
 
 
 
4. Ausbau Standort [[Schulberg]] und [[Stadthalle]]
 
 
 
5. Gestaltung der Südlichen Stadtkante am [[Mühlbach]]
 
 
 
6. Attraktivitätssteigerung der Wegeverbindungen
 
 
 
==Beteiligte Unternehmen==
 
*[http://www.planundwerk-bsa.de/ plan&werk aus Bamberg] (Untersuchungen und Planungen ) in Zusammenarbeit mit den Büros
 
*[http://www.wgf-nuernberg.de/ WGF Landschaft] aus Nürnberg und
 
*[http://www.pbconsult.de/ PB Consult] aus Nürnberg sowie dem
 
*[http://www.modus-bamberg.de/ Modus Institut] aus Bamberg<ref>Quelle: [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1756543&id2=301074&id3=9010&file=2091-1369381999.pdf Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1]</ref>]
 
 
 
==Frühere Gutachten==
 
*[http://www.burgkunstadt.de/Stadt_Burgkunstadt_-_Entwicklungskonzept_Einzelhandel.pdf Entwicklungskonzept Einzelhandel für die Stadt Burgkunstadt]
 
  
 
==Normen==
 
==Normen==
  
 
===Verwaltungsvorschriften===
 
===Verwaltungsvorschriften===
*[http://www.staedtebaufoerderung.info/cln_030/nn_486964/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VVStaedtebaufoerderung2012.pdf Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)]
+
* [https://www.bdla.de/dokumente/bundesverband/nachrichten-13/2020-14/719-vv-stbauf-2020-entwurf/file Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020]
 +
*[https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2012_Liste.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)]
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==
===ISEK der Stadt Burgkunstadt===
 
 
====Text====
 
* http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/2015_03_17_texte_isek_burgkunstadt__1_.pdf
 
 
====Bulletins====
 
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/2014_10_13_bulletin_oktober__2014.pdf Oktober 2014]
 
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_februar__2014.pdf Februar 2014]
 
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_dezember__2013.pdf Dezember 2013]
 
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin.pdf Oktober 2013]
 
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_juli_2013.pdf Juli 2013]
 
* [http://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2015/maerz/bulletin_april_2013.pdf April 2013]
 
  
 
===Fachbücher===
 
===Fachbücher===
 
* {{ISBN 9783958611061}}, Seite 82 ff. Best Practice Beispiel Buchholz
 
* {{ISBN 9783958611061}}, Seite 82 ff. Best Practice Beispiel Buchholz
  
===Lokalmedien===
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===Broschüren===
*[http://www.obermain.de/epaper/ObermainTagblatt-Sa-17-Aug-2013;epa44,606 Obermain-Tagblatt vom 17.08.2013 Seite 18: "Bürgerverein kritisiert Intransparenz - Bei Stadtentwicklungskonzept"]
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* [https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/Arbeitshilfe_ISEK.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte in der Städtebauförderung - Eine Arbeitshilfe für Kommunen]
*[http://www.np-coburg.de/lokal/lichtenfels/lichtenfels/Weichenstellung-fuer-die-Zukunft;art83428,1956356 Andy Welz, Weichenstellung für die Zukunft - Mit der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes macht Burgkunstadt einen ersten Schritt Richtung Attraktivitätssteigerung - Neue Presse Coburg Online vom 05.04.2012 (abgerufen am 12.08.2012)]
 
  
 
==Links==
 
==Links==
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[[Kategorie: Wahlkampf 2014]]
 
[[Kategorie: Wahlkampf 2014]]
 
[[Kategorie: Projektmanagement]]
 
[[Kategorie: Projektmanagement]]
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[[Kategorie:Raumordnung]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 6. Juli 2020, 10:05 Uhr

Ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)

  • bezieht sich auf ein konkretes Gebiet und stimmt teilräumliche Planungen mit den übergeordneten räumlichen Ebenen (Gesamtstadt, Region) ab,
  • begründet Anpassungserfordernisse und beschreibt Ziele und Handlungsschwerpunkte,
  • verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder,
  • entwickelt lösungsorientierte Maßnahmen, die über reine Tatbestände der Städtebauförderung hinausgehen,
  • setzt zeitliche und inhaltliche Prioritäten,
  • ist interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe verwaltungsexterner und -interner Akteure,
  • entsteht unter Beteiligung der Öffentlichkeit,
  • erleichtert die Bündelung öffentlicher sowie privater Mittel und
  • fokussiert sie auf zielgerichtete und untereinander abgestimmte Maßnahmen,
  • setzt Impulse für die Stadtentwicklung und
  • initiiert Akteursnetzwerke,
  • ist auf kontinuierliche Fortschreibung angelegt
  • und dient als langfristiger Orientierungsrahmen
  • passt sich neuen Herausforderungen an und
  • ist solange aktuell und hilfreich, wie Problemlagen und Entwicklungsziele fortbestehen.<ref>Quelle: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/SharedDocs/Publikationen/StBauF/Arbeitshilfe_ISEK.pdf?__blob=publicationFile&v=5 Seite 9 f. - abgerufen am 06.07.2020 um 11:28 Uhr</ref>
Die Schwärzungen wurden durch die Redaktion vorgenommen

Städtebauförderung

Ziele der Städtebauförderung sind:

  1. Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  2. Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  3. Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.<ref>Quelle: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html - abgerufen am 06.07.2020 um 09:07 Uhr</ref>

Städtebauförderungsmittel des Bundes

Auf der Grundlage von GG Art. 104b stellt der Bund den Ländern nach Maßgabe des Bundeshaushalts 2020 Bundesmittel zur Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen zur Verfügung. Die Bundesmittel sind für Fördergebiete bestimmt, die durch Beschluss der Gemeinde räumlich abzugrenzen sind.

Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2020 Finanzhilfen von 790 Mio.Euro (Verpflichtungsrahmen) für folgende Programme bereit:

  1. Lebendige Zentren: 300,000 Mio. Euro
  2. Sozialer Zusammenhalt: 200,000 Mio. Euro
  3. Wachstum und nachhaltige Erneuerung: 290,000 Mio. Euro

gesamt: 790,000 Mio. Euro<ref>Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 Art. 1</ref>

Programme

Lebendige Zentren

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Lebendigen Zentren werden nach Art. 6 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 eingesetzt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt. Ziel ist ihre Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

Die räumliche Festlegung kann nach Art. 6 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 als Sanierungsgebiet nach BauGB § 142, Erhaltungsgebiet nach BauGB § 172 Abs. 1 Nr. 1, Maßnahmegebiet nach BauGB § 171b, BauGB § 171e oder BauGB § 171f , Untersuchungsgebiet nach BauGB § 141 oder durch Beschluss der Gemeinde erfolgen.

Die Fördermittel können nach Art. 6 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 insbesondere eingesetzt werden zur/ für

  • bauliche Maßnahmen zum Erhaltdes baukulturellen Erbes, die Aktivierung von Stadt- und Ortskernen, die Anpassung an den innerstädtischen Strukturwandel, u.a. bei zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder davon betroffen sind, Sicherung der Versorgungsstruktur zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge, Sicherung und Sanierung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles; Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung besonders erhaltenswerter Bausubstanz sowie die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses,
  • Erhalt und Weiterentwicklung des innerstädtischen öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, Grünräume), Erneuerung des baulichen Bestandes,
  • Verbesserung der städtischen Mobilität einschließlich der Optimierungd er Fußgängerfreundlichkeit und alternativer Mobilitätsformen zur besseren Vernetzung von Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Erholung sowie Nahversorgung,
  • Quartiers- und Citymanagement bzw. Management der Zentrenentwicklung und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von BauGB § 138 sowie von Immobilien-und Standortgemeinschaften.

Sozialer Zusammenhalt

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts werden nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 für Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt-und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind (vgl. BauGB § 171e). Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität und Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft geleistet werden. Im Sinne einer ganzheitlichen Perspektive sind vor Ort bestehende oder bereits geplante Projekte, Mittel und Akteure in die Förderung der Stadt- und Ortsteile einzubeziehen, um durch eine Abstimmung vor Ort die Kräfte zu bündeln. Zudem gilt es Strukturen für eine langfristige Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu schaffen. Förderfähig sind daher vorrangig Gesamtmaßnahmen, die im Fördergebiet für ergänzende Maßnahmen Kooperationen mit Dritten vereinbaren.

Die räumliche Festlegung kann nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 als Maßnahmegebiet nach BauGB § 171e Absatz3 , als Sanierungsgebiet nach BauGB § 142 oder als Erhaltungsgebiet nach BauGB § 172 erfolgen.

Die Fördermittel können nach Art. 7 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 insbesondere eingesetzt werden für Investitionen in städtebauliche Maßnahmenzur/ für:

  • Verbesserung der Wohn-und Lebensverhältnisse, u.a. auch durch Aufwertungund Anpassung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes,
  • Verbesserung kinder-, familien-und altengerechter sowie sonstiger sozialer Infrastrukturen,
  • Stärkung der Bildungschancen und der lokalen Wirtschaft,
  • Verbesserung von Angeboten für Gesundheitund Sport,
  • Bereitstellung und Erweiterung des kulturellen Angebots,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltgerechtigkeit,
  • Verbesserung der Integration und Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund sowie Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement,insbesondere durch frühzeitige Beteiligung und Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie Vernetzung lokaler Akteure,
  • Quartiersmanagement, insbesondere als Ansprechpartner in der Nachbarschaft sowie Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und sonstigen Quartiersakteuren, zur Aktivierung, Beteiligung und Vernetzung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie weiterer lokaler Akteure, zur Koordinierung und Bündelung der Angebote und Maßnahmen im Quartier.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Wachstums und der nachhaltigen Erneuerungin städtebaulichen Gesamtmaßnahmen unterstützen die Städte und Gemeinden nach Art. 8 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Die Städte und Gemeinden sollen frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf Strukturveränderungen und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist das Wachstum und die nachhaltige Erneuerung dieser Gebiete zu lebenswerten Quartierenzu befördern.

Die räumliche Festlegung kann nach Art. 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 als Stadtumbaugebiet nach BauGB § 171b , Sanierungsgebiet nach BauGB § 142, städtebaulicher Entwicklungsbereich nach BauGB § 165 oder Erhaltungsgebiet nach BauGB § 172 Abs. 1 Nr. 1 erfolgen.

Die Fördermittel können nach Art. 8 Abs. 3 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 insbesondere eingesetzt werden für:

  • städtebauliche Anpassungsmaßnahmen an Schrumpfungs- und Wachstumsentwicklungen,
  • die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen einschließlich Nutzungsänderungen,
  • Brachenentwicklung, insbesondere zur Unterstützung des Wohnungsbaus,
  • die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen,
  • die Anpassung und Transformation der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
  • die Aufwertung und den Umbau des Gebäudebestandes,
  • Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes,
  • den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur (Rückbau von Wohnungen in den neuen Ländern gemäß Absatz 4).

Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen

Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen sind nach Art. 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020:

  • die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets,
  • ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen, zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen. Die Länder berücksichtigen bei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweilige Größe der Gemeinden, Entwicklungskonzepte können für mehrere Programme genutzt werden"<ref>Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 Art. 3</ref>

Voraussetzung für die Förderung sind sind nach Art. 3 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 im Rahmen der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). Die Maßnahmen müssen in angemessenem Umfang erfolgen, mindestens eine Maßnahme muss im Zuwendungszeitraum nach Maßgabe dieser Verwaltungsvereinbarung erfolgen. Die Voraussetzung ist ebenfalls erfüllt, sofern die Maßnahmen in anderer Weise finanziert werden (Mittelbündelung); Satz2 gilt entsprechend.

ISEK Burgkunstadt

Der Stadtrat hat am 03.04.2012 die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Inhalt dieses Konzeptes ist es, Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände (z.B. Leerstände, Bevölkerungsrückgang) zu entwickeln und diese mit einem attraktiven Gesamtbild zur weiteren Entwicklung Burgkunstadts zu verbinden<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Der Stadtrat stellte dafür einen Betrag von 50.000,- € im Haushalt bereit. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Im März 2015 wurde der verlinkte Text des ISEK veröffentlicht.

Normen

Verwaltungsvorschriften

Publikationen

Fachbücher

Broschüren

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />