Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK): Unterschied zwischen den Versionen

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==Fördervoraussetzung [[Bürgerbeteiligung]]==
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==Fördervoraussetzungen==
Nach [http://www.staedtebaufoerderung.info/cln_030/nn_486964/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VVStaedtebaufoerderung2012.pdf Artikel 8 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012] ist Fördervoraussetzung "ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen."<ref>[http://www.staedtebaufoerderung.info/cln_030/nn_486964/SharedDocs/Publikationen/StBauF/VVStaedtebaufoerderung2012,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/VVStaedtebaufoerderung2012.pdf Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2012 (pdf/67-KB)]</ref>
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Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen sind nach [https://www.bdla.de/dokumente/bundesverband/nachrichten-13/2020-14/719-vv-stbauf-2020-entwurf/file Art. 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020]:
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*die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets,
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*ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgererstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen, zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen. Die Länder berücksichtigenbei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweiligeGröße der Gemeinden, Entwicklungskonzepte können für mehrere Programme genutzt werden"<ref>[https://www.bdla.de/dokumente/bundesverband/nachrichten-13/2020-14/719-vv-stbauf-2020-entwurf/file]</ref>
  
 
==[[ISEK Burgkunstadt]]==
 
==[[ISEK Burgkunstadt]]==

Version vom 6. Juli 2020, 08:46 Uhr

Die Schwärzungen wurden durch die Redaktion vorgenommen

Städtebauförderung

Ziele der Städtebauförderung sind:

  1. Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  2. Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen
  3. Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.<ref>Quelle: https://www.staedtebaufoerderung.info/StBauF/DE/Home/home_node.html - abgerufen am 06.07.2020 um 09:07 Uhr</ref>

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung städtebaulicher Investitionen einschließlich investitionsvorbereitender und -begleitender Maßnahmen im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen sind nach Art. 3 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020:

  • die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets,
  • ein unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgererstelltes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten, die Aktualität des Entwicklungskonzepts ist sicherzustellen, zudem sind darin Aussagen zur langfristigen Verstetigung erfolgreicher Maßnahmen über den Förderzeitraum hinaus zu treffen. Die Länder berücksichtigenbei den Anforderungen an das Entwicklungskonzept die jeweiligeGröße der Gemeinden, Entwicklungskonzepte können für mehrere Programme genutzt werden"<ref>[1]</ref>

ISEK Burgkunstadt

Der Stadtrat hat am 03.04.2012 die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) beschlossen<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Inhalt dieses Konzeptes ist es, Lösungsvorschläge für bestehende städtebauliche Missstände (z.B. Leerstände, Bevölkerungsrückgang) zu entwickeln und diese mit einem attraktiven Gesamtbild zur weiteren Entwicklung Burgkunstadts zu verbinden<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Der Stadtrat stellte dafür einen Betrag von 50.000,- € im Haushalt bereit. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent<ref>Quelle: Burgkunstadt aktuell Juni 2013 Seite 1</ref>. Im März 2015 wurde der verlinkte Text des ISEK veröffentlicht.

Normen

Verwaltungsvorschriften

Publikationen

Fachbücher

Broschüren

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references />