Stadtratssitzung-2016-09-13: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Protokoll]]
 
 
 
=Stadtrat=
 
=Stadtrat=
  
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• Abgelehnt mit 3 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe)
 
• Abgelehnt mit 3 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe)
  
===01 Bekanntgaben===
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===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-01 Bekanntgaben|01 Bekanntgaben]]===
  
Der Freistaat Bayern fördert über die RZWAS Kommunen, die als Härtefall extreme Kosten hatten im Bereich Wasser und Abwasser. Burgkunstadt  fällt nicht in den Förderrahmen.
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{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-01 Bekanntgaben}}
  
===02 Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth [[Kirchplatz Mainroth]]===
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===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-02-Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth|02 Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth]]===
  
====Sachverhalt:====
+
{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-02-Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth}}
  
Herr Kl. vom Büro HTS, Kronach stellt Plan und Kostenberechnung für die Neugestaltung des Kirchplatzes in vor, Kosten gesamt ca. 183.000 €
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-03-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015|TOP 03 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015]]===
  
====Diskussion====
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{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-03-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015}}
  
GüKn: Von Seiten der Flurbereinigung gibt es keine Einwendungen gegen den Plan. Bürgerbeteiligung wegen Dorferneuerung ist notwendig
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-04-Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG|TOP 04 Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG]]===
  
: Mitte Oktober ist ein Bürgerinformationsgespräch geplant
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{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-04-Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG}}
  
HPMa: Förderung?
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-05-Modernisierung des Aufzuges im Rathaus|TOP 05 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus]]===
  
SvDi: 60 % auf die Gesamtmaßnahme vom Amt für ländl. Entwicklung, der Rest wird umgelegt, gemäß [[Straßenausbaubeitragssatzung]]
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{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-05-Modernisierung des Aufzuges im Rathaus}}
  
ThMü: Sind alle Möglichkeiten für die Sanierung des alten Brauhauses offen?
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-06-Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"|TOP 06 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"]]===
  
Kl: Die Planungen wurden mit den Architekten des Brauhauses abgesprochen.
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{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-06-Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"}}
  
====Beschluss:====
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===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-07-Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004|TOP 07 Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004]]===
  
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Ausbaus des Kirchplatzes in Mainroth und billigt die Planungen.
+
{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-07-Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004}}
  
• Einstimmig beschlossen
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-08-Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"|TOP 08 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"]]===
  
===TOP 03 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015===
+
{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-08-Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"}}
  
====Sachverhalt:====
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-09-Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung|TOP 09 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung]]===
  
Steuerberater Robert Gack, Lichtenfels, hat den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR geprüft. Es ergab keine Einwände, Lagebericht ergab  zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft, erkennbare Risiken nicht vorhanden.
+
{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-09-Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung}}
Jahresüberschuss 2015 : 2.201,51 EUR, wird mit Gewinnvortrag aus 2014 in
 
Höhe von 15.206,27 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
 
  
====Diskussion====
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-10-Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein|TOP 10 Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein]]===
  
ThMü: Lagebericht einsehbar?
+
{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-10-Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein}}
  
HeEb: Bei mir
+
===[[Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-11-Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO|TOP 11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO]]===
  
ThMü: Wie lange prüft Herr Gack? Ist mal ein Wechsel anzudenken?
+
{{:Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-11-Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO}}
  
HeEb: Ein Wirtschaftsprüfer ist ähnlich einem Notar und damit in der Pflicht
+
===TOP 12===
  
====Beschluss====
+
====Beschluss:====
  
Der von Herrn WP/StB Robert Gack geprüfte und mit einem uneingeschränkten
+
Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2016.
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss per 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von
 
277.632,05 EUR wird hiermit festgestellt.
 
  
Der Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR sowie der Jahresüberschuss 2015 mit
+
=Publikationen=
2.201,51 EUR werden mit einem Betrag von 17.407,78 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
 
  
Dem Geschäftsführer, Herrn Dipl. Ing. Marcel Brechenmacher wird für das Geschäftsjahr 2015
+
* [http://www.obermain.de/lokal/altenkunstadt-burgkunstadt-weismain/art2415,465684 obermain.de vom 14.09.2016 -  Das Rathaus wird barrierefrei]: "Stadtrat für Verbreiterung des Aufzugs – Pflaster, Sandstein und Grün für den Kirchplatz in Mainroth"
Entlastung erteilt.
 
  
Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird Herr Robert Gack, Wirtschaftsprüfer und
+
=Fußnoten=
Steuerberater, Robert-Koch-Straße 2, 96215 Lichtenfels, gewählt.
 
  
• Einstimmig beschlossen
+
<references/>
  
===TOP 04 Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG===
+
[[Kategorie:Protokoll]]
 
+
[[Kategorie:Stadtratssitzung]]
====Sachverhalt:====
 
 
 
Ab 01.01.2017 besteht auch für die Stadt Umsatzsteuerpflicht für gewerbliche Betriebe, sofern diese nicht rein hoheitliche Aufgaben erfüllen. So z.B. 
 
 
 
Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtig.
 
 
 
Gebühren nach Kostengesetz zur Überprüfung der Ehefähigkeit
 
- Nach alter und neuer Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig
 
 
 
Verkauf eines Familienbuchs
 
- Alte Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig, nach neuer Rechtslage umsatzsteuerpflichtig mit 7%
 
 
 
Es kann beantragt werden, die alte Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen
 
 
 
===Beschluss===
 
 
 
Der Stadtrat beschließt, dass für die Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2020 die Übergangsregelung beim Finanzamt Lichtenfels beantragt wird und somit die alte Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG bis Ende 2020 fortgeführt wird.
 
 
 
• Einstimmig beschlossen
 
 
 
===TOP 05 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus===
 
 
 
====Sachverhalt:====
 
 
 
Alternativen zur Aufzugsanierung:
 
 
 
Alternative 1; Verbreiterung des bestehenden Aufzuges
 
Kosten inklusive Demontage und Entsorgung der Altanlage und des Altöls sowie Stilllegung der Erdbohrung ca. 46.000 € netto zuzügl. Kosten für notwendigen baulichen Veränderungen
 
ca. 120.000 €.
 
 
 
Alternative 2; Bau eines Außenaufzuges an der Westseite des Rathauses könnte ein Außenaufzug, vorwiegend verglast, errichtet werden. Glasaufzug mit Glastüren, verglaster Kabine und verglastem Stahlschachgerüst an die Fassade: Kosten ca.115.000 € netto, zugügl. bauliche Veränderungen. 
 
Stilllegung des  bestehenden Aufzugs.ca. 5.000 € netto
 
 
 
==== Diskussion====
 
 
 
We: Der Innenaufzug wird vom Denkmalschutz akzeptiert, der Außenaufzug nicht
 
 
 
SvDi: Herr S. von Firma Schmidt & Söhne sagte, der alte Aufzug wird uns auf Dauer „keine Freude machen“
 
 
 
ThMü: Was ist mit dem Beschluss vom 09.0816 zu Reparatur
 
 
 
SvDi: Der wurde wegen der Alternativen nicht in Auftrag gegeben.
 
 
 
EdBe: Ist der alte Aufzug noch zu betreiben?
 
 
 
SvDi: Läuft, bis er stehen bleibt, evtl. eine Zeit ohne Aufzug
 
 
 
====Beschlussvorschlag====
 
 
 
Der Stadtrat möge entscheiden, ob der bestehende Aufzug repariert wird, oder eine der Alternativen zum Einbau eines neuen Aufzuges realisiert werden soll.
 
 
 
====Beschluss====
 
 
 
Als nächstes soll ein Planer beauftragt werden, um exakte Kosten zu ermitteln, um sie dann in den Haushalt stellen zu können
 
 
 
• Einstimmig beschlossen
 
 
 
===TOP 06 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"===
 
 
 
====Sachverhalt:====
 
 
 
Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das
 
Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
 
 
 
====Beschluss====
 
 
 
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 13.09.2016.
 
 
 
• Einstimmig beschlossen
 
 
 
===TOP 07 Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004===
 
 
 
====Sachverhalt:====
 
 
 
Die alte Satzung ist aufzuheben, bevor eine neue beschlossen werden kann.
 
 
 
====Beschluss====
 
 
 
Der Stadtrat beschließt gem. § 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes „Altstadt Burgkunstadt“ vom 15.10.2004 in der Fassung vom 13.09.2016.
 
 
 
• Einstimmig beschlossen
 
 
 
==TOP 08 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"==
 
 
 
====Sachverhalt:====
 
Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das
 
Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
 
 
 
====Beschluss====
 
 
 
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in der Fassung vom 13.09.2016.
 
 
 
• Beschlossen mit 1 Gegenstimme (ThMü)
 
 
 
===TOP 09 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung===
 
 
 
====Sachverhalt:====
 
 
 
Fraktion des Bürgervereins beantragt die Änderung des
 
Anhanges II zu § 34 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt. Auf der Grundlage: Beschluss des Bayerischen Landtages zur Änderung des Bestattungsgesetzes bzgl. des Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
 
 
 
====Diskussion====
 
 
 
ThMü: Stellt den Antrag nochmals vor:
 
 
 
Die Stadt Burgkunstadt ist zuständig für die kommunalen Friedhöfe und kann in ihrer Friedhofssatzung u.a. Grabmale verbieten, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der Bayerische Landtag hat hierzu das Bestattungsgesetz geändert (Art 9aBest G Landtagsdrucksache 17/12651) und den Erlass von gemeindlichen Friedhofssatzungen mit einem Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglicht. Dies gilt nur für ab September 2016 neu bestellte Steine.
 
40 % der Grabsteine auf Deutschlands Friedhöfen werden mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt.
 
Produkte, die mit unverantwortlicher, menschenverachtender Ausbeutung von Kindern hergestellt werden, müssen überall boykottiert werden. Der Kampf gegen Kinderarbeit weltweit ist eine wichtige Aufgabe, die auch vom den Kommunen konsequent unterstützt werden muss.
 
 
 
 
 
====Beschluss====
 
Der Stadtrat beschliesst, die nun auf Grundlage der Änderung des Bestattungsgesetzes mögliche Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen. Falls der Bayerische Gemeindetag bis Ende des Jahres einen Formulierungsvorschlag anbietet, soll dieser in die Satzung übernommen werden. Andernfalls wird eine entsprechende Regelung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.
 
 
 
• Einstimmig beschlossen
 
 
 
===TOP Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein===
 
 
 
====Sachverhalt:====
 
 
 
Auf Grund der räumlichen Nähe von Bolzplatz und Spielplatz besteht die Gefahr dass Kinder, auf dem Kinderspielplatz durch Fußbälle getroffen werden können. Deshalb wird vom Sicherheitsingenieur Tim Vogler ein Ballfangzaun als trennende Schutzeinrichtung zwischen dem Bolzplatz und dem geplanten Kinderspielplatzbereich empfohlen.Kosten ca. 1.800,-- Euro (Netz und Aufstellung)
 
 
 
====Beschluss====
 
 
 
Der Stadtrat beschließt, am Spielplatz Mainklein zusätzlich noch einen Ballfangzaun zwischen dem Bolz- und Spielplatz aufzustellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.800,-- Euro.
 
 
 
• Einstimmig beschlossen
 
 
 
===TOP 11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO===
 
 
 
Der Stadtrat befasste sich mit Finanzangelegenheiten.
 
 
 
Der Stadtrat beschliesst das Grundstück für einen neuen Spielplatz in Weidnitz nicht zu erwerben. Der bestehende AWO-Spielplatz in Weidnitz soll ertüchtigt werden.
 
 
 
===TOP 12===
 
 
 
====Beschluss:====
 
 
 
Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2016.
 

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2016, 15:46 Uhr

Stadtrat

Dienstag, 13.09.2016, 19:30 Uhr, Sitzungssaal des Rathauses

Entschuldigt fehlen: SaHe, VrFl, FrRa, BeVo

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

Antrag zur TO

AlHa: Verlegung TOP 14 in die öffentliche Sitzung

Beschluss

• Abgelehnt mit 3 Gegenstimmen (ThMü, AlHa, EdBe)

01 Bekanntgaben

Projekt Projekt::Bekanntgaben
Stichwort Stichwort::Kanalsanierung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern fördert über die RZWAS<ref>Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) </ref> Kommunen, die als Härtefall extreme Kosten hatten im Bereich Wasser und Abwasser. Burgkunstadt fällt nicht in den Förderrahmen.


Diskussion

02 Vorstellung der Planung und Kostenberechnung für den Ausbau des Kirchplatzes in Mainroth

Projekt Projekt::Kirchplatz Mainroth
Stichwort Stichwort::Dorferneuerung
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Planungsstand bzgl. des Ausbaus des Kirchplatzes in Mainroth und billigt die Planungen.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::Einreichung beim Amt für ländliche Entwicklung
Notiz Notiz::Bei Förderzusage Bau innerhalb eines Jahres
Sollkosten Sollkosten::183000,00
Istkosten Istkosten::0,00
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::1.6315.9510
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2016/09/30
Wiedervorlage Wiedervorlage::2016/09/29
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-05-03-TOP-04-Sanierung des Kirchplatzes in Mainroth
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-11-08-TOP-03 Ausbau Kirchplatz Mainroth
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Herr Kl. vom Büro HTS, Kronach stellt Plan und Kostenberechnung für die Neugestaltung des Kirchplatzes in vor, Kosten ca. 183.000 €.

Diskussion

GüKn: Von Seiten der Flurbereinigung gibt es keine Einwendungen gegen den Plan. Bürgerbeteiligung wegen Dorferneuerung ist notwendig

Pü: Mitte Oktober ist ein Bürgerinformationsgespräch geplant

HPMa: Förderung?

SvDi: 60 % auf die Gesamtmaßnahme vom Amt für ländl. Entwicklung, der Rest wird umgelegt, gemäß Straßenausbaubeitragssatzung

Die Pläne sind beim Amt für ländliche Entwicklung bis 30.9.16 einzureichen. Wenn die Förderung zugesagt wird, muss innerhalb eines Jahres gebaut werden.

ThMü: Sind alle Möglichkeiten für die Sanierung des alten Brauhauses offen?

Kl: Die Planungen wurden mit den Architekten des Brauhauses abgesprochen


TOP 03 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK); Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015

Projekt Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH
Stichwort Stichwort::Jahresabschluss
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der von Herrn WP/StB Robert Gack geprüfte und mit einem uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss per 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR wird hiermit festgestellt.

Der Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR sowie der Jahresüberschuss 2015 mit 2.201,51 EUR werden mit einem Betrag von 17.407,78 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Dem Geschäftsführer, Herrn Dipl. Ing. Marcel Brechenmacher wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 wird Herr Robert Gack, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Robert-Koch-Straße 2, 96215 Lichtenfels, gewählt.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Einhaltung der Frist 30.06.2017 überprüfen
Notiz Notiz::Frist 30.06.2016 versäumt
Sollkosten Sollkosten::0,00
Istkosten Istkosten::0,00
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2017/06/30
Wiedervorlage Wiedervorlage::2017/05/30
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2015-08-18-TOP-08-Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Steuerberater Robert Gack, Lichtenfels, hat den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von 277.632,05 EUR geprüft. Es ergab keine Einwände, Lagebericht ergab zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft, erkennbare Risiken nicht vorhanden. Jahresüberschuss 2015 : 2.201,51 EUR, wird mit Gewinnvortrag aus 2014 in Höhe von 15.206,27 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Diskussion

ThMü: Lagebericht einsehbar?

HeEb: Bei mir

ThMü: Wie lange prüft Herr Gack? Ist mal ein Wechsel anzudenken?

HeEb: Ein Wirtschaftsprüfer ist ähnlich einem Notar und damit in der Pflicht


TOP 04 Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG

Projekt Projekt::Deutsches Schustermuseum
Stichwort Stichwort::Umsatzsteuer
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, dass für die Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2020 die Übergangsregelung beim Finanzamt Lichtenfels beantragt wird und somit die alte Rechtslage nach § 2 Abs. 3 UStG bis Ende 2020 fortgeführt wird.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung ab 1.1.2021 umsatzsteuerpflichtig.
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2020/12/31
Wiedervorlage Wiedervorlage::2020/01/01
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Ab 01.01.2017 besteht auch für die Stadt Umsatzsteuerpflicht für gewerbliche Betriebe, sofern diese nicht rein hoheitliche Aufgaben erfüllen. So z.B.

Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtig.

Gebühren nach Kostengesetz zur Überprüfung der Ehefähigkeit

- Nach alter und neuer Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig

Verkauf eines Familienbuchs

- Alte Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig, nach neuer Rechtslage umsatzsteuerpflichtig mit 7%

Es kann beantragt werden, die alte Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen


Diskussion

TOP 05 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus

Projekt Projekt::Aufzug im Rathausaltbau
Stichwort Stichwort::Barrierefreiheit
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::Der Stadtrat möge entscheiden, ob der bestehende Aufzug repariert wird, oder eine der Alternativen zum Einbau eines neuen Aufzuges realisiert werden soll.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Als nächstes soll ein Planer beauftragt werden, um exakte Kosten zu ermitteln, um sie dann in den Haushalt stellen zu können
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Planer zur Kostenermittlung beauftragen.
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::2016/10/31
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::Stadtratssitzung-2016-08-09-TOP-17-Modernisierung des Aufzuges im Rathaus Altbau
Folgebeschluss Folgebeschluss::Stadtratssitzung-2016-11-08-TOP-02 Modernisierung des Aufzuges im Rathaus
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Alternativen zur Aufzugsanierung:

Alternative 1: Verbreiterung des bestehenden Aufzuges

Kosten inklusive Demontage und Entsorgung der Altanlage und des Altöls sowie Stilllegung der Erdbohrung ca. 46.000 € netto zuzügl. Kosten für notwendigen baulichen Veränderungen ca. 120.000 €.

Alternative 2: Bau eines Außenaufzuges an der Westseite des Rathauses könnte ein Außenaufzug, vorwiegend verglast, errichtet werden. Glasaufzug mit Glastüren, verglaster Kabine und verglastem Stahlschachgerüst an die Fassade: Kosten ca.115.000 € netto, zugügl. bauliche Veränderungen. Stilllegung des bestehenden Aufzugs.ca. 5.000 € netto

Diskussion

We: Der Innenaufzug wird vom Denkmalschutz akzeptiert, der Außenaufzug nicht

SvDi: Herr S. von Firma Schmidt & Söhne sagte, der alte Aufzug wird uns auf Dauer „keine Freude machen“

ThMü: Was ist mit dem Beschluss vom 09.08.2016 zu Reparatur

SvDi: Der wurde wegen der Alternativen nicht in Auftrag gegeben.

EdBe: Ist der alte Aufzug noch zu betreiben?

SvDi: Läuft, bis er stehen bleibt, evtl. eine Zeit ohne Aufzug


TOP 06 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Bahnhofstraße"

Projekt Projekt::Sanierungsgebiet Bahnhofstraße
Stichwort Stichwort::Sanierungsgebiet
Straße Straße::Bahnhofstraße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße“ in der Fassung vom 13.09.2016.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.


Diskussion

TOP 07 Beschluss der Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes "Altstadt Burgkunstadt" vom 15.10.2004

Projekt Projekt::Sanierungsgebiet Altstadt Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Sanierungsgebiet
Straße Straße::Bahnhofstraße
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt gem. § 162 Abs. 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 162 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes „Altstadt Burgkunstadt“ vom 15.10.2004 in der Fassung vom 13.09.2016.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::Die alte Satzung ist aufzuheben, bevor eine neue beschlossen werden kann.
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::Nein

Sachverhalt

Die alte Satzung ist aufzuheben, bevor eine neue beschlossen werden kann.

Diskussion

TOP 08 Beschluss der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"

Projekt Projekt::Sanierungsgebiet Altstadt Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ in der Fassung vom 13.09.2016.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Beschlossen mit 1 Gegenstimme (ThMü)
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Vor Beschluss der Sanierungssatzung wurden Vorbereitende Untersuchungen durch das Planungsbüro plan&werk, Bamberg durchgeführt. Untersuchungen wurden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

Diskussion

TOP 09 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung

Projekt Projekt::Friedhof Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt vom 06.03.2013
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, die nun auf Grundlage der Änderung des Bestattungsgesetzes mögliche Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen. Falls der Bayerische Gemeindetag bis Ende des Jahres einen Formulierungsvorschlag anbietet, soll dieser in die Satzung übernommen werden. Andernfalls wird eine entsprechende Regelung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.]]
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Die Fraktion des Bürgervereins beantragt die Änderung des Anhanges II zu § 34 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt. Auf der Grundlage: Beschluss des Bayerischen Landtages zur Änderung des Bestattungsgesetzes bzgl. des Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Diskussion

ThMü: Stellt den Antrag vor:

Die Stadt Burgkunstadt ist zuständig für die kommunalen Friedhöfe und kann in ihrer Friedhofssatzung u.a. Grabmale verbieten, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der Bayerische Landtag hat hierzu das Bestattungsgesetz geändert (Art 9aBest G Landtagsdrucksache 17/12651) und den Erlass von gemeindlichen Friedhofssatzungen mit einem Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglicht. Dies gilt nur für ab September 2016 neu bestellte Steine. 40 % der Grabsteine auf Deutschlands Friedhöfen werden mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt. Produkte, die mit unverantwortlicher, menschenverachtender Ausbeutung von Kindern hergestellt werden, müssen überall boykottiert werden. Der Kampf gegen Kinderarbeit weltweit ist eine wichtige Aufgabe, die auch von den Kommunen konsequent unterstützt werden muss.


TOP 10 Zusätzliche Aufstellung eines Ballfangzaunes am geplanten Spielplatz in Mainklein

Projekt Projekt::Spielplatz Mainklein
Stichwort Stichwort::Ballfangzaun
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::Der Stadtrat beschließt, am Spielplatz Mainklein zusätzlich noch einen Ballfangzaun zwischen dem Bolz- und Spielplatz aufzustellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.800,-- Euro.
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen
Maßnahmen Maßnahme::Ballfangzaun aufstellen.
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::1800
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::1.4609.9350
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::2016/11/30
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Nein
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Auf Grund der räumlichen Nähe von Bolzplatz und Spielplatz besteht die Gefahr dass Kinder, auf dem Kinderspielplatz durch Fußbälle getroffen werden können. Deshalb wird vom Sicherheitsingenieur Timm Vogler ein Ballfangzaun als trennende Schutzeinrichtung zwischen dem Bolzplatz und dem geplanten Kinderspielplatzbereich empfohlen. Kosten ca. 1.800,-- Euro (Netz und Aufstellung)

Diskussion

TOP 11 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

Projekt Projekt::Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
Stichwort Stichwort::Öffentlichkeit (Gemeinderatssitzung)
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13
Antragsteller Antragsteller::
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/09/13
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschluss::
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz [[Notiz::Aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 09.08.2016:

Der Stadtrat befasste sich mit Finanzangelegenheiten.

Der Stadtrat beschliesst das Grundstück für einen neuen Spielplatz in Weidnitz nicht zu erwerben. Der bestehende AWO-Spielplatz in Weidnitz soll ertüchtigt werden.]]

Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Diskussion

TOP 12

Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 09.08.2016.

Publikationen

Fußnoten

<references/>