Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-09-Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt; Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Grabsteinherstellung
Projekt | Projekt::Friedhof Burgkunstadt |
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Stichwort | Stichwort::Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt vom 06.03.2013 |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-09-13 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/09/13 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage:: |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschliesst, die nun auf Grundlage der Änderung des Bestattungsgesetzes mögliche Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in die Friedhofs- und Bestattungssatzung aufzunehmen. Falls der Bayerische Gemeindetag bis Ende des Jahres einen Formulierungsvorschlag anbietet, soll dieser in die Satzung übernommen werden. Andernfalls wird eine entsprechende Regelung in Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig beschlossen |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Die Fraktion des Bürgervereins beantragt die Änderung des Anhanges II zu § 34 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Burgkunstadt. Auf der Grundlage: Beschluss des Bayerischen Landtages zur Änderung des Bestattungsgesetzes bzgl. des Verbotes von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Diskussion
ThMü: Stellt den Antrag vor:
Die Stadt Burgkunstadt ist zuständig für die kommunalen Friedhöfe und kann in ihrer Friedhofssatzung u.a. Grabmale verbieten, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind. Der Bayerische Landtag hat hierzu das Bestattungsgesetz geändert (Art 9aBest G Landtagsdrucksache 17/12651) und den Erlass von gemeindlichen Friedhofssatzungen mit einem Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit ermöglicht. Dies gilt nur für ab September 2016 neu bestellte Steine. 40 % der Grabsteine auf Deutschlands Friedhöfen werden mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt. Produkte, die mit unverantwortlicher, menschenverachtender Ausbeutung von Kindern hergestellt werden, müssen überall boykottiert werden. Der Kampf gegen Kinderarbeit weltweit ist eine wichtige Aufgabe, die auch von den Kommunen konsequent unterstützt werden muss.