Abwägungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Juli 2016, 13:36 Uhr

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (BauGB § 1 Abs. 7).

Normen

Siehe auch