Selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts: Unterschied zwischen den Versionen
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==Institutionen== | ==Institutionen== |
Version vom 28. Juni 2016, 15:51 Uhr
Die Gemeinde kann nach GO Art. 89 Abs. 1 Satz 1 selbständige Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in Kommunalunternehmen umwandeln. Das Kommunalunternehmen kann sich nach Maßgabe der Unternehmenssatzung und in entsprechender Anwendung der für die Gemeinde geltenden Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient (GO Art. 89 Abs. 1 Satz 2).
Die Gemeinde kann dem Kommunalunternehmen einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben ganz oder teilweise übertragen. Sie kann nach Maßgabe des Art. 24 durch gesonderte Satzung einen Anschluß- und Benutzungszwang zugunsten des Kommunalunternehmens festlegen und das Unternehmen zur Durchsetzung entsprechend Art. 27 ermächtigen. Sie kann ihm auch das Recht einräumen, an ihrer Stelle Satzungen und, soweit Landesrecht zu deren Erlaß ermächtigt, auch Verordnungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen; Art. 26 gilt sinngemäß. (GO Art. 89 Abs. 2)
Stadtrat
- Außerordentliche Stadtratssitzung am 28.06.2016 TOP 01. Gründung eines Kommunalunternehmens - Erfahrungsbericht des Marktes Bechhofen
- 05.04.2016: Stadtratssitzung - Gründung eines Kommunalunternehmens (KU)
Institutionen
Vergaberecht
Oberhalb der Schwellenwerte
Es ist davon auszugehen, dass ein Kommunalunternehmen etwa im Bereich Abwasserbeseitigung Auftraggeber im Sinne des GWB § 98 Nr. 2 ist und damit oberhalb der in VgV § 2 definierten Schwellenwerte an die Vergabeverordnung (VgV) und die jeweilige Verdingungsordnung gebunden ist.<ref>Jürgen Isernhagen, Die kommunale Anstalt als Rechtsform der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu Regiebetrieb, Eigenbetrieb und GmbH Seite 21</ref>
Unterhalb der Schwellenwerte
Mangels gesetzlicher Grundlage besteht wohl unterhalb der Schwellenwerte nach VgV § 2 keine Verpflichtung zur Anwendung der Verdingungsordnungen.<ref>Jürgen Isernhagen, Die kommunale Anstalt als Rechtsform der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu Regiebetrieb, Eigenbetrieb und GmbH Seite 22 m.w.N.</ref>
Normen
Gesetze
Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts vom 26.07.1995 (GVBl. 1995, 376)
Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechts und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 24.07.1998 (GVBl. 1998, 424)
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 86 Rechtsformen
- GO Art. 87 Allgemeine Zulässigkeit von Unternehmen und Beteiligungen
- GO Art. 89 Selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts
- GO Art. 90 Organe des Kommunalunternehmens; Personal
- GO Art. 91 Sonstige Vorschriften für Kommunalunternehmen
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
- LKrO Art. 77 Selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
- BezO Art. 75 Selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts
Verordnungen
Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt
- § 13 Abs. 1 Nr. 8: Der Erste Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit ... 8. die Aufgaben als Vorsitzender des Verwaltungsrats selbstständiger Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts (GO Art. 90 Abs. 3 Satz 2),
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
- BVerfG, Beschluss vom 20.03.1984 - 1 BvL 28/82 = BVerfGE 66, 248 - Enteignung für Hochspannungsleitung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
Landgerichte
- LG München I, Urteil vom 30.07.2008 - 24 O 7799/08: Ein Bezirk haftet nur dann für die Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens, wenn eine Befriedigung aus dem Vermögen des Kommunalunternehmens nicht zu erlangen ist. Es handelt sich hierbei nach dem Wortlaut gerade nicht um eine gesamtschuldnerisch ausgestaltete Haftung, sondern um eine subsidiär ausgestaltete Haftung des Bezirks.<ref>Abs. 34</ref>
Verwaltungsgerichte
- VG Würzburg, Urteil vom 29.09.2010 - W 2 K 10.349 (aufgehoben durch BayVGH, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221)
Publikationen
Lexika
Dissertationen
- Stefan Detig, Die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) als Wirtschaftsförderungsinstitution. (Dissertation). Nomos Verlag, 2004.
- Ulrike Kummer, Vom Eigen- oder Regiebetrieb zum Kommunalunternehmen, Duncker & Humblot, Berlin 2003, (=Dissertation) Regensburg 2002, ISBN 3428112016.
Handbücher
- Johannes Hellermann, in: Werner Hoppe, Michael Uechtritz (Hrsg.): Handbuch Kommunale Unternehmen, 2. Auflage, Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln 2007, S. 153ff.
Fachbücher
- Andreas Gaß, Die Umwandlung gemeindlicher Unternehmen: Entscheidungsgründe für die Wahl einer Rechtsform und Möglichkeiten des Rechtsformwechsels, 2003
- Compliance in kommunalen Unternehmen - Aktualisierte und erweiterte 2. Auflage
- Jürgen Isernhagen, Die kommunale Anstalt als Rechtsform der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu Regiebetrieb, Eigenbetrieb und GmbH
Fachbeiträge
- Peter Eichhorn/Norbert Schulz, Das Kommunalunternehmen AöR als attraktive Option in: ZögU Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Jahrgang 28 (2005), Heft 2, Seite 187 - 191
- Martin Kronawitter, Umsatzsteuerliche Entlastungen durch den Formwechsel einer Abwasser-GmbH in eine kommunale Anstalt (Kommunalunternehmen). In: Kommunale Steuer-Zeitschrift, Heft 12/2009, S. 224-228
- Dr. Ulrich Neusinger, Rechtspraxis der kommunalen Unternehmen, Teil H. Vergaberecht, Verlag C.H. Beck, München 2005
- Dr. Ulrich Neusinger, Neues kommunales Wirtschaftsrecht – Das gemeinsame Kommunalunternehmen als Instrument der Haushaltssanierung, KommunalPraxis spezial 2005, 25 ff
- Dr. Ulrich Neusinger, Neueste Entwicklungen und Grenzen kommunaler wirtschaftlicher Betätigung – vom Autorecycling zur Grünanlagenpflege, KommunalPraxis spezial 2002, 10 ff
- Dr. Ulrich Neusinger / Peter Lindt, Ein Unternehmen auf dem Vormarsch – 7 Jahre bayerisches Kommunalunternehmen, BayVBl 2002, 689 ff
- Dr. Ulrich Neusinger, Fokus Kommunalwirtschaft – Aktuelle Chancen und Grenzen wirtschaftlicher Betätigung, Der Gemeindehaushalt 2002, 278 ff
- Dr. Ulrich Neusinger, Neue Form effektiver Kommunalwirtschaft, Der Städtetag 2000, 22 ff
- Pauli, Die Umwandlung von Kommunalunternehmen, Bay.VBl. 2008, 325 ff.
- Walter Müller-Stoy, Sind Gebietskörperschaften zuverlässige Vertragspartner? - Zivilrechtliche Anmerkungen zur Ausgliederung von Kommunalunternehmen, IBR 2009, 1445
- Dr. Alfred Scheidler, Unternehmensbetätigung der Gemeinden in Form der selbständigen Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts, BayVBl. 2016, 145 ff.
- Holger Schröder, Die vergaberechtliche Stellung des Kommunalunternehmens als Anstalt des öffentlichen Rechts, NZBau 2003, 596-601
- Dr. Werner Weber, Compliance in kommunalen Unternehmen
Presseberichte
- merkur.de Finanzdebakel nach Netzausbau: "Weil damals Alternativen fehlten, beschloss die Gemeinde Türkenfeld vor einigen Jahren, sich selbst ein Glasfasernetz zu bauen. Jetzt wird deutlich: Der Ausbau des schnellen Internets hat die Gemeinde überfordert – inhaltlich und letztlich auch finanziell."
- sueddeutsche.de 24. November 2015, 18:46 Uhr Nahwärmenetz- Finanzielles Desaster: "Die Stadt will das stark defizitäre Kommunalunternehmen Moosburg verkaufen. Für die angeschlossenen Haushalte ändert sich angeblich nichts"
Links
- http://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/finanzloch-kommunalunternehmen-6178846.html
- http://www.kgst.de/themenfelder/finanzmanagement/konzern-und-beteiligungssteuerung/rechtsformen.dot
- https://bezahlschranke.wordpress.com/2015/03/24/korruption-und-vetternwirtschaft-bei-der-ve-munchen-ost/comment-page-1/
Siehe auch
- Bürgerbegehren
- Juristische Person des öffentlichen Rechts
- Gemeinsames Kommunalunternehmen
- Gemeindliche Unternehmen
- Regiebetrieb
- Daseinsvorsorge
- Rechnungsprüfung, GO Art. 106 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2
Fußnoten
<references/>