Kampfhund: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. Juni 2016, 21:16 Uhr

Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist; das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird. (LStVG Art. 37 Abs. 1 Satz 2)

Normen

Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG

Hundesteuersatzung der Stadt Burgkunstadt vom 07.06.2006

  • § 6

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Siehe auch