Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich): Unterschied zwischen den Versionen

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Es wird beschlossen, als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr das Produkt aus Grundstücksfläche und einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert in den genannten Stufen 0 - 6 anzusetzen.
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Grundstücke, bei denen über den Ansatz eines mittleren Grundstücksabfluss-beiwertes die tatsächliche abflusswirksame Fläche nicht ausreichend genau ermittelt werden kann, sind der Stufe 0 zuzuordnen. In Stufe 0 erfolgt eine Einzelveranlagung nach der im Flächenkataster ermittelten abflusswirksamen Fläche.
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Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebühren-satzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
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===02 [[Kanalsanierung|Kanalproblematik]] [[Marienbader Weg]]===
 
===02 [[Kanalsanierung|Kanalproblematik]] [[Marienbader Weg]]===

Version vom 9. März 2016, 11:15 Uhr

Anwesend: 17 Stadträte

Entschuldigt: MHo, HPM, FRa, MHe (ab 19:45 anwesend)

Öffentliche Tagesordnung

01 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr - Sachstandsbericht und Festlegung verschiedener Parameter zur Umsetzung des Grundstücksablussbeiwertverfahrens

  • Weiteres Vorgehen:
    • Vorermittlung
    • Anhörungsverfahren
    • Einstufung zum richtigen Grundstücksabflussbeiwert

Aktueller Sachstand

Hr. E.:

  • Befliegung am 18.03.2016
    • Bilder mit 6cm Bpodenauflösung/px
    • Vergleich Bayernbefliegung 20cm/px
  • Georeferenziert, d.h. zur Maßentnahme im GIS geeignet
  • Flächenkataster beauftragt, Digitalisierung der Einzelflächen
  • Ortsbegehungen
  • Grundstücksentwässerungsüläne
  • Digitales Geländemodell DGM2
  • Abgleich Digitales Abwasserkataster (schon vorhanden)
  • Bei den aktuellen Maßnahmen handelt es sich nur um eine neue Schicht im schon vorhandenen digitalen Kataster
  • aktuell: 46.536 Einzelflächen vorhanden
  • BeVo: Wie schaut es mit den Ortsteilen aus?
  • Hr. E.: In 3-4 Wochen abgeschlossen
  • UlMü: Wie ist es, wenn man direkt in ein Gewässer einleitet? Z.B. Lichtenfelser Straße in den Mühlbach?
  • Hr. E.: Direkteinleitung in ein Gewässer ist nicht gebührenpflichtig, aber ab gewisser Fläche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich.
  • Hr. E./HE: Es ist nun zu ermitteln, was eigentluch der Teil öffentlichen Entwässerungsanlage ist.
  • HE: "Die Befürchtung, dass der normale Häuslebauer mehr zahlen muss, ist unbegründet."

Vorgehensweise und Ansätze zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen

Sachverhalt
  • Aktueller Stand: 1.915.238 m² abflusswirksame Flächen = derzeit erfasste Gesamtfläche, davon gehen ca. 800.000m² Straßen weg
Ident Flächentyp Mittlerer Abflussbeiwert Ѱ_m
1 Schrägdach, Sondermaterial 1,00
2 Flachdach (≤ 3°) 0,90
3 Schrägdach 0,90
4 Kiesdach 0,70
5 Gründach, Aufbau ≤ 10 cm 0,50
6 Gründach, Aufbau > 10 cm 0,30
7 Asphalt, fugenlos versiegelt 0,90
8 Pflaster mit dichten Fugen 0,75
9 Pflaster mit offenen Fugen 0,50
10 Fester Kies-, Schotterbelag 0,60
11 Lockerer Kies-,Schotterbelag, Holzbelag, Sand 0,30
12 Rasengittersteine / Sickersteine 0,20
Beschlussvorschlag 1

Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.

Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Beschluss 1

15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.

Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen

Sachverhalt
Stufe mittlerer Grundstücksabflussbeiwert Grundstücksabflussbeiwert von - bis
0 Einzelveranlagung 0,00 - 0,09
1 0,14 0,10 - 0,18
2 0,24 0,19 - 0,29
3 0,38 0,30 - 0,46
4 0,55 0,47 - 0,63
5 0,77 0,64 - 0,90
6 0,95 0,91 - 1,00
Beschlussvorlage

Es wird beschlossen, als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr das Produkt aus Grundstücksfläche und einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert in den genannten Stufen 0 - 6 anzusetzen. Grundstücke, bei denen über den Ansatz eines mittleren Grundstücksabfluss-beiwertes die tatsächliche abflusswirksame Fläche nicht ausreichend genau ermittelt werden kann, sind der Stufe 0 zuzuordnen. In Stufe 0 erfolgt eine Einzelveranlagung nach der im Flächenkataster ermittelten abflusswirksamen Fläche. Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebühren-satzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Beschluss

15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.

02 Kanalproblematik Marienbader Weg

Publikationen

Fußnoten

<references/>