Stadtratssitzung-2016-03-08 (außerordentlich): Unterschied zwischen den Versionen

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* Hr. E./HE: Es ist nun zu ermitteln, was eigentluch der Teil öffentlichen Entwässerungsanlage ist.
 
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Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.
 
Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.
  
 
Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
 
Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
  
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15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
 
15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.
  

Version vom 9. März 2016, 10:13 Uhr

Anwesend: 17 Stadträte

Entschuldigt: MHo, HPM, FRa, MHe (ab 19:45 anwesend)

Öffentliche Tagesordnung

01 Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr - Sachstandsbericht und Festlegung verschiedener Parameter zur Umsetzung des Grundstücksablussbeiwertverfahrens

  • Weiteres Vorgehen:
    • Vorermittlung
    • Anhörungsverfahren
    • Einstufung zum richtigen Grundstücksabflussbeiwert
Vorermittlung
Sachverhalt

Hr. E.:

  • Befliegung am 18.03.2016
    • Bilder mit 6cm Bpodenauflösung/px
    • Vergleich Bayernbefliegung 20cm/px
  • Georeferenziert, d.h. zur Maßentnahme im GIS geeignet
  • Flächenkataster beauftragt, Digitalisierung der Einzelflächen
  • Ortsbegehungen
  • Grundstücksentwässerungsüläne
  • Digitales Geländemodell DGM2
  • Abgleich Digitales Abwasserkataster (schon vorhanden)
  • Bei den aktuellen Maßnahmen handelt es sich nur um eine neue Schicht im schon vorhandenen digitalen Kataster
  • aktuell: 46.536 Einzelflächen vorhanden
  • BeVo: Wie schaut es mit den Ortsteilen aus?
  • Hr. E.: In 3-4 Wochen abgeschlossen
  • UlMü: Wie ist es, wenn man direkt in ein Gewässer einleitet? Z.B. Lichtenfelser Straße in den Mühlbach?
  • Hr. E.: Direkteinleitung in ein Gewässer ist nicht gebührenpflichtig, aber ab gewiss3er Fläche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich.
  • Hr. E./HE: Es ist nun zu ermitteln, was eigentluch der Teil öffentlichen Entwässerungsanlage ist.
Beschlussvorschlag 1

Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wird in Anlehnung an die Vorgehensweise zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen für Hydraulische Nachweise durchgeführt, die mit dem Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) als allgemein ankerkannte Regel der Technik eingeführt ist.

Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Beschluss 1

15/3 (GüKn, MHe, BVo) mehrheitlich angenommen.


02 Kanalproblematik Marienbader Weg

Publikationen

Fußnoten

<references/>