Stadtratssitzung-2015-10-20: Unterschied zwischen den Versionen

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* MD: Man kann noch einen Sachverhalt auch objektiv beschreiben, ohne Namen zu nennen.
* HE: öffentlich kann man sagen, dass es um die Abgabe der weiterführenden Schulen an den Landkreis und den Bau der Sportanlagen geht.
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* HE: Öffentlich kann man sagen, dass es um die Abgabe der weiterführenden Schulen an den Landkreis und den Bau der Sportanlagen geht.
  
 
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Version vom 29. Oktober 2015, 17:09 Uhr

Gremium:

Stadtrat Sitzungstag:

Dienstag, 20. Oktober 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung:


01 Interkommunale Zusammenarbeit Breitband

Einstimmig beschlossen

02 Erste Beratung zum Haushalt 2016

Sachverhalt

  • GO Art. 65 Abs. 2: Die Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
  • Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich liegen meist erst im Februar des Haushaltsjahres vor
  • bisher Haushaltsaufstellung nach Vorliegen insbesondere folgender Zahlen
  • Vorlage des Haushaltes 2016 beim Landratsamt Lichtenfels wird zum 30.11.2015 angestrebt
  • Hinweis der Verwaltung, dass viele Zahlen nicht belastbar sein werden. Ansätze aus Hochrechnungen und Prognoseeinschätzungen. Nachtragshaushalt wird wohl notwendig sein.
  • Eckdaten des Haushalts 2016:
    • Volumen Verwaltungshaushalt 13.603.480 €
    • Volumen Vermögenshaushalt 5.344.295 €
    • Entnahme aus der Rücklage: keine Angabe möglich
    • Zuführung zum Vermögenshaushalt 875.220 €
    • Tilgung 844.985 €
    • Zinsen 413.270 €
    • Kreditbedarf 2.699.935 €

Beratung

Mieteinnahmen

  • TM: werden die Mieteinnahmen regelmäßig angepasst?
  • HE: für Burgkunstadt gibt es keinen Mietspiegel. Für einen Mietspiegel zuständig wäre der Gutachterausschuss im Landratsamt. Die Stadt Burgkunstadt hat die Vermietung ihrer Wohnung auch immer unter sozialen Gesichtspunkten betrieben.

Über Planungausbau des Untergeschosses der Grundschule als Hort

  • im Haushalt sind für die Überplanung 21.850 € angesetzt ((17.850 € Architekt KL.; 4.000,- € Fr. Do.)

9323.5603 Erbbaurechtsvertrag Kirche 8685 €

  • MD: Worum handelt sich hierbei?
  • GK/HE: Das ist nicht öffentlich, da könnten Namen genannt werden
  • MD: Man kann noch einen Sachverhalt auch objektiv beschreiben, ohne Namen zu nennen.
  • HE: Öffentlich kann man sagen, dass es um die Abgabe der weiterführenden Schulen an den Landkreis und den Bau der Sportanlagen geht.

03 Anfragen