Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) vom 15.01.2018
Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung)
Vom 15.01.2018
Auf Grund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Stadt Burgkunstadt folgende Satzung:
§ 1 Aufhebung der Werbeanlagensatzung
Die Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) vom 08.02.2017 tritt außer Kraft.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzungtritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Burgkunstadt, den 15.01.2018
Stadt Burgkunstadt
Christine Frieß
Erste Bürgermeisterin
Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung)
Die Stadt Burgkunstadt hat eine Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) beschlossen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachungin Kraft. Sie liegt in der Stadtverwaltung Burgkunstadt, Zimmer A. 22 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Burgkunstadt, 16.01.2018
Stadt Burgkunstadt
Frieß
Erste Bürgermeisterin
Bekanntmachungsvermerk
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über Werbeanlagen der Stadt Burgkunstadt (Werbeanlagensatzung) wurde am 16.01.2018 in der Verwaltung der Stadt Burgkunstadt zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus hingewiesen. Der Anschlag wurde am 17.01.2018 angeheftet und am 01.03.2018 wieder abgenommen.
Burgkunstadt, 02.03.2018
Stadt Burgkunstadt
Frieß
Erste Bürgermeisterin