Wahlen (Vereinsrecht)

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Wahlen sind Beschlüsse der Mitgliederversammlung<ref>BGH NJW 1974, 183</ref>. "Vereins- und Parteiwahlen, die vom einfachen Mehr­heitsprinzip abweichen oder dieses besonders aus­gestalten, müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>

Feststellung des Abstimmungsergebnisses

"Die Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter hat beim Verein nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes."<ref>BGH, Urteil vom 26.05.1975 - II ZR 34/74 = NJW 1975, 2101, MDR 1976, 28, WM 1975, 1041, DB 1975, 2032 Amtlicher Leitsatz</ref>

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references/>