Wahlen (Vereinsrecht)
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Wahlen sind Beschlüsse der Mitgliederversammlung<ref>BGH NJW 1974, 183</ref>. "Vereins- und Parteiwahlen, die vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichen oder dieses besonders ausgestalten, müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>
Feststellung des Abstimmungsergebnisses
"Die Feststellung und Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter hat beim Verein nicht die Wirkung eines konstitutiven, das Wahlergebnis fixierenden Aktes."<ref>BGH, Urteil vom 26.05.1975 - II ZR 34/74 = NJW 1975, 2101, MDR 1976, 28, WM 1975, 1041, DB 1975, 2032 Amtlicher Leitsatz</ref>
Rechtsprechung
- BGH, Urteil vom 17.12.1973 - II ZR 47/71 = NJW 1974, 183: "Vereins- und Parteiwahlen, die vom einfachen Mehrheitsprinzip abweichen oder dieses besonders ausgestalten, müssen eine satzungsmäßige Grundlage haben."<ref>Amtlicher Leitsatz 2</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>