Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- und Umweltrecht nach Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU

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  • IAO-Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit;
  • IAO-Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit;
  • Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht und das im Rahmen dieses Übereinkommens geschlossene Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen;
  • Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung;
  • Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe;
  • UNEP/FAO-Übereinkommen vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel (PIC-Übereinkommen) und seine drei regionalen Protokolle.

Normen

Fußnoten

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