Nichtigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses

Aus Kommunalwiki
(Weitergeleitet von Ungültigkeit des Beschlusses)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ein rechtswidriger Gemeinderatsbeschluss ist grundsätzlich nichtig mit folgenden Ausnahmen:

  • ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung bleibt folgenlos, wenn nicht zugleich gegen Vorschriften der Gemeindeordnung oder eine andere gesetzliche Regelung verstoßen wurde
  • Die Mitwirkung eines wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossenen Mitglieds hat die Ungültigkeit des Beschlusses nur zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war, GO Art. 49 Abs. 4
  • sontige gesetzliche Regelungen, die ausnahmsweise zur Wirksamkeit führen, z.B.

Normen

Siehe auvch