Transparenzgebot (AGB)

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • BGB § 307 Abs. 1 Satz 2: Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

Fußnoten

<references/>