Seiten, die auf „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ verlinken
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Die folgenden Seiten verlinken auf Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit:
Angezeigt werden 2 Einträge.
Zeige (vorherige 50 | nächste 50) (20 | 50 | 100 | 250 | 500)- Kategorie:Vergaberecht (← Links)
- Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber (Vorlageneinbindung) (← Links)