Leitziel der Landesplanung
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Leitziel der Landesplanung ist es nach BayLplG Art. 5 Abs. 1, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen zu schaffen und zu erhalten.
Normen
- BayLplG Art. 5 Abs. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>