Kategorie:Kommunaler Spitzenverband
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Bayern
Normen
Verfassung des Freistaates Bayern (BV)
- BV Art. 83 Abs. 7 (Konnexitätsprinzip): Die kommunalen Spitzenverbände sollen rechtzeitig gehört werden, bevor durch Gesetz oder Rechtsverordnung Angelegenheiten geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Gemeindeverbände berühren. Die Staatsregierung vereinbart zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips (Abs. 3) ein Konsultationsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (Bayerische Nebentätigkeitsverordnung - BayNV) vom 14. Juni 1988
- BayNV § 3 Öffentliche Ehrenämter: Öffentliches Ehrenamt im Sinn des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 ist insbesondere ... die ehrenamtliche Tätigkeit in den kommunalen Spitzenverbänden.
Publikationen
Fachbücher
- Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 3359 (Ziffer 7)
Siehe auch
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