Inhalt der Vereinsregistereintragung
Version vom 28. Mai 2020, 08:15 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Bei der Eintragung sind nach BGB § 64
- der Name und
- der Sitz des Vereins,
- der Tag der Errichtung der Satzung,
- die Mitglieder des Vorstands und
- ihre Vertretungsmacht
anzugeben.