Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“
Satzung der Stadt Burgkunstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“<ref>Quelle und Plananhang: https://www.burgkunstadt.eu/eigene_dateien/aktuelles/2017/januar/final_sanierungssatzung_altstadt.pdf - abgerufen am 14.08.2019 um 00:41 Uhr</ref>
Aufgrund des 8142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung — GO) erlässt die Stadt Burgkunstadt folgende Satzung:
§ 1 - Festlegung des Sanierungsgebietes
Das nachfolgend näher beschriebene Gebiet weist städtebauliche Missstände auf. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmenwesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das etwa 19,65 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „SanierungsgebietAltstadt“. Das Gebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Planungsbüros plan&werk vom 13.09.2016 im Maßstab 1:1000 abgegrenzten Fläche. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 - Verfahren
Die Sanierungsmaßnahmewird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der 88 152 bis 156a BauGBist ausgeschlossen.
§ 3 - Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des $ 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgängefinden mit Ausnahme von 8 144 Abs. 2 BauGB Anwendung.
§ 4 - Inkraft-Treten
Diese Satzung wird mit ihrer Bekanntgaberechtsverbindlich gemäß 8& 143 Abs.1 BauGB.
Burgkunstadt, den 13.09.2016
Christine Frieß
Erste Bürgermeisterin
Fußnoten
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