E-4-78-116-1 Ensemble Altstadt Burgkunstadt

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Denkmalnr Denkmalnr::E-4-78-116-1
Denkmal Denkmal::Ensemble Altstadt Burgkunstadt
Denkmalliste Denkmalliste::Denkmalliste Burgkunstadt
Seite Seite::E-4-78-116-1 Ensemble Altstadt Burgkunstadt
Stichwort Stichwort::Altstadt
Straße Straße::
Hausnr Hausnr::
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Beschreibung<ref>Quelle: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege</ref> [[Beschreibung::Das Ensemble besteht aus den zwei Bereichen der historischen Altstadt, d.h. der Oberstadt, die das ehemalige Burgareal und angelagerte Bereiche auf einem Sporn fast 30 Meter oberhalb des Obermaingrabens umfasst, und der Unterstadt am Rand des Flusstals. Wie Ausgrabungen des Landesamtes f. Denkmalpflege 1975 ergaben, wurde um 830 eine mächtige und weitläufige Burganlage errichtet. Im darauffolgenden Jahrhundert war die Burg im Besitz der Schweinfurter Grafen. Eine Brandschicht wird als Hinweis auf die Zerstörung der Burg im Zuge der Auseinandersetzungen der Grafen mit König Heinrich II. im Jahr 1003 interpretiert. Nach dem Aussterben des Schweinfurter Grafengeschlechtes 1057 gelangte Burgkunstadt, das als "Kunstat" 1059 erstmals urhundlich erwähnt ist, in Besitz der Bamberger Kirche. Die Stadt hatte die Funktion des Sitzes eines Amtmanns und eines fürstbischöflichen Vogtes. Diese administrativen Sitze im Burgbereich, das Rathaus und der Marktplatz mit der Pfarrkirche St. Heinrich und Kunigunde im Bereich der ehemaligen Vorburg bildeten die befestigte Oberstadt, während die Unterstadt an der Landstraße am Fuß des Sandsteinfelsens in den meisten Zeiträumen vor allem von der seit 1298 nachzuweisenden jüdische Gemeinde geprägt war. Deren überörtliche Bedeutung spiegelte sich nicht allein in ihrer Größe, sondern bis 1914 auch durch den Sitz eines Bezirksrabbinates wider. Die Unterstadt brannte 1584, die Oberstadt 1640 nieder. Das Burgareal verlor zunehmend an Bedeutung und bis Ende des 19. Jahrhunderts – abgesehen von der 1762 erweiterten Vogtei – sukzessive ältere Bausubstanz. Mit der Auflösung des Hochstiftes Bamberg gelangte die Stadt 1803 an das Königreich Bayern. Der Penzertorturm wurde 1816, das Lendtor und der Kronacher Torturm 1872 abgebrochen. Als wesentlicher Faktor der Industrialisierung ist der Anschluss des Ortes an die Ludwig-Süd-Nord-Eisenbahn 1846 anzusehen. 1888 erfolgte die Gründung der ersten Schuh-Großfabrikation. Die Schuhindustrie prägte die Stadt bis 1990, aus ihr ging 1925 bzw. 1959 ein namhafter Versandhandel hervor. Der ehemalige Burgbereich wird mehrheitlich vom 1894 gegründeten örtlichen Standort der Dillinger Regens-Wagner-Stiftung, einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderungen und Hilfsbedürftige, genutzt und baulich dominiert. Der Bau von neuen Unterkunfts-, Gemeinschafts- und Therapiegebäuden, die weit in die umgebende Landschaft wirken, hielt bis Anfang des 21. Jahrhunderts an. Die Oberstadt wird räumlich vom ehemaligen Burgareal beherrscht. Auf seinem Gelände befinden sich die Solitärbauten des Rathauses von 1689/90 (1978 erweitert), des ehemals Redwitz‘schen Burggutes, der Vogtei und der nahezu burgartige, aber wesentlich jüngere und höhere Baukomplex der Regens-Wagner-Stiftung. Über die Straße Vogtei verbunden, öffnet sich östlich der Marktplatz mit trapezförmigem Zuschnitt. Die repräsentativen Gebäude reihen sich, oft giebelständig und mit Sichtfachwerk versehen, zu Platzwänden.

Die Mehrheit dieser Gebäude ist im Kern der übertägigen Substanz in das 18. Jahrhundert einzuordnen. Die katholische Pfarrkirche wirkt äußerlich vor allem durch ihre spät- und neobarocken Architekturteile. Die regelmäßige Grundrissfigur setzt sich in den beiden Zufahrtsstraßen Kronacher Tor und Penzertor östlich fort. Kleinere Gassen ergänzen den Oberstadtbereich nach Norden, Osten und Süden. Im Osten sind ehemals der Stadtbefestigung vorgelagerte Bereiche dem Ensemble zugefügt. In diesen rückwärtigen Straßen und Gassen geben eine größere Zahl von historischen Scheunen und kombinierten landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden Zeugnis von der früheren Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges. Die einzige befahrbare interne Verbindung zwischen Ober- und Unterstadt bildet die steile Gasse Lend, ursprünglich auch mit einem Tor der oberstädtischen Stadtmauer versehen. Die Struktur der Unterstadt wird maßgeblich durch die Kulmbacher Straße geprägt. Ihr Verlauf ist zwischen den Sandsteinfelsen des Obermaingrabens und dem Überschwemmungsbereich des Flusses eingezwängt. Der Baubestand ist heterogen, eine größere Anzahl von Gebäuden mit Sichtfachwerk, traufständige Gebäudetypen des 18. Jahrhunderts mit Walmdach und jüngere Bauten des späten 19. Und des 20. Jahrhunderts prägen den Straßenraum zwischen Plan und dem südlichen Stadtausgang an der ehemaligen Klausenkapelle. Kleinere Nebenstraßen bzw. -gassen im Norden und Osten haben ergänzende Funktionen, umfassen aber oft ebenso wesentliche Zeugniswerte, wie das ehemalige jüdische Schulgebäude am Feuerweg zeigt. Da der ehemalige Überschwemmungsbereich des Mains heute bebaut ist und der Mühlbach verrohrt wurde, wird der südwestliche Rand des Denkmalensembles nunmehr durch eine rückwärtige Parzellengrenze und abschnittsweise durch einen Höhenversatz gebildet.]]

Bild [[Bild::]]
Stand Stand::19.01.2016
Quellen Quellen::http://www.geodaten.bayern.de/denkmal_static_data/externe_denkmalliste/pdf/denkmalliste_merge_478116.pdf
Kategorie [[Kategorie::]]
Denkmalkategorie Denkmalkategorie::Baudenkmal

Beschreibungstext des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege

Dieser Text entstammt einem amtlichen Werk, das im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden ist, und fällt unter UrhG § 5 Abs. 2. Er ist daher gemeinfrei. Der Text darf nicht verändert werden. Die Quellenangabe befindet sich in der Fußnote. (UrhG § 5: "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. (Abs. 1) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind. (Abs. 2)")


Fußnoten

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