Strombündelausschreibung
Unionsweit zeichnet sich auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten ein starker Trend zur Zusammenführung der Nachfrage der öffentlichen Beschaffer ab, wobei das Ziel darin besteht, Größenvorteile, unter anderem eine Senkung der Preise und der Transaktionskosten, zu erzielen und das Beschaffungsmanagement zu verbessern und zu professionalisieren. Dies kann erreicht werden durch Sammelbeschaffungen einer größeren Zahl öffentlicher Auftraggeber oder durch Sammelbeschaffungen, bei denen über einen längeren Zeitraum hinweg ein bestimmtes Auftragsvolumen oder ein bestimmter Auftragswert erreicht wird. Die Zusammenführung und Zentralisierung von Beschaffungen sollte jedoch sorgfältig überwacht werden, um eine übermäßige Konzentration der Kaufkraft und geheime Absprachen zu verhindern und Transparenz und Wettbewerb sowie die Möglichkeiten des Marktzugangs für KMU aufrechtzuerhalten.<ref>Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie) - Erwägungsgrund (59)</ref>
Stadtrat
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Strombündelausschreibungen
- Stromlieferung 01.01.2021-31.12.2023 Bayern, Ökostrom, öffentliche Auftraggeber - Bekanntmachung vergebener Aufträge
- Stromlieferung 1.1.2020-31.12.2022 Bayern, Ökostrom, Sektorenauftraggeber - Auftragsbekanntmachung - Sektoren
CPV-Codes
- 09310000 - Elektrizität (1129)
- 65310000 - Stromversorgung (142)
Grüne Beschaffung von Strom und Wärme
Viele Kommunen machten aus Kostengründen lange Zeit überwiegend sog. „graue“ Stromausschreibungen. Vergabekriterium war meist allein der Preis.<ref>vgl. Konferenzreport Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Fachkonferenz „Grüne Beschaffung. Handlungsfelder und politische Rahmenbedingungen“ (16. Juni 2010)
- 5. Fachforum „Grüne Beschaffung von Strom und Wärme“ (Seite 3</ref>
Normen
- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie) - Erwägungsgrund (59): Unionsweit zeichnet sich auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten ein starker Trend zur Zusammenführung der Nachfrage der öffentlichen Beschaffer ab, wobei das Ziel darin besteht, Größenvorteile, unter anderem eine Senkung der Preise und der Transaktionskosten, zu erzielen und das Beschaffungsmanagement zu verbessern und zu professionalisieren. Dies kann erreicht werden durch Sammelbeschaffungen einer größeren Zahl öffentlicher Auftraggeber oder durch Sammelbeschaffungen, bei denen über einen längeren Zeitraum hinweg ein bestimmtes Auftragsvolumen oder ein bestimmter Auftragswert erreicht wird. Die Zusammenführung und Zentralisierung von Beschaffungen sollte jedoch sorgfältig überwacht werden, um eine übermäßige Konzentration der Kaufkraft und geheime Absprachen zu verhindern und Transparenz und Wettbewerb sowie die Möglichkeiten des Marktzugangs für KMU aufrechtzuerhalten.
Publikationen
- Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern - Informationen des Bayerischen Gemeindetages und der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
- Stromlieferung 1.1.2020-31.12.2022 Oberfranken, Ökostrom, öffentliche Auftraggeber
- Bündelausschreibungen für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (2020 – 2022) - Informationen des Bayerischen Gemeindetages und der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Siehe auch
Fußnoten
<references/>