Ausschluss von Angeboten nach § 16 Abs. 3 VOL/A
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Ausgeschlossen werden nach VOL/A § 16 Abs. 3:
- a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
- b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
- c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
- e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
- g) nicht zugelassene Nebenangebote
Siehe auch
Fußnoten
<references/>