Seiten, die auf „Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber“ verlinken
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Die folgenden Seiten verlinken auf Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber:
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- Ausnahmen von der Vergabepflicht (Weiterleitungsseite) (← Links)
- Vergabevermerk (← Links)
- Befreiung von der Vergabepflicht (Weiterleitungsseite) (← Links)
- Inhouse-Geschäft (← Links)
- Vergabefreiheit (Weiterleitungsseite) (← Links)
- Allgemeine Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber (← Links)
- Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit (← Links)
- Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln (← Links)