Kosten- und Leistungsrechnung
Version vom 1. April 2014, 19:15 Uhr von Kommunalwiki (Diskussion | Beiträge)
Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung für alle Verwaltungsbereiche soll eine Kosten- und Leistungsrechnung geführt werden. Die Ausgestaltung ist nach den örtlichen Bedürfnissen durch Dienstanweisung zu regeln. Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten. (KommHV-Kameralistik § 11a)
Normen
- KommHV-Kameralistik § 11a