Wasserversorgung
Die Stadt Burgkunstadt ist nach Art. 57 Abs. 2 GO unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet (Pflichtaufgabe), die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.
Privatisierung der Trinkwasserversorgung
Es verstößt nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG, wenn nach der Gemeindeordnung ein Anschluss- und Benutzungszwang nur bei öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zulässig ist.<ref>BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.03</ref>
Investititonen und Sanierungsmaßnahmen
2012
Sanierung des Tiefbrunnens VI bei Kirchlein
Aus dem Jahresbericht der Stadt Burgkunstadt 2012, S. 40: "... Damit auch künftig genug Wasser in hoher Qualität zur Verfügung steht, ließ die Stadt Burgkunstadt den Tiefbrunnen VI im Wald bei Kirchlein sanieren. Aus rund 160 Meter Tiefe wird das Trinkwasser bei Kirchlein gefördert. Im Laufe der Jahre sank die Förderleistung, weil sich Mangan- und Eisenverbindungen aus dem Wasser in den Rohrleitungen festsetzten und die Pumpe verschmutzten. Die Folge war ein erhöhter Stromverbrauch. Nach einer Kamerauntersuchung des Schachtes baute das Brunnensanierungsunternehmen Etschel GmbH aus Hof die Pumpe aus und überholte sie grundlegend. Auch die Beläge an den Brunnenrohren wurden mit Druckwellenimpulsen und Wasserhochdruck beseitigt. Diese gründliche Spülung der Steigleitungen des Filterkieses zeigte Erfolg, denn erste Pumpversuche ergaben gute Förderleistungen des Brunnens."
2011
Inbetriebnahme der neuen Uranentfernungsanlage in Kaltenreuth
Aus dem Jahresbericht 2011 der Stadt Burgkunstadt, Seite 39: "Am 28. Oktober 2011 wurde die neue Uranentfernungsanlage im Wasserwerk Kaltenreuth durch Ersten Bürgermeister Heinz Petterich in Betrieb genommen. Der Urananteil am Rohwasser im Brunnen 6 wurde bisher mit durchschnittlich 28 μg/l gemessen und liegt jetzt nach Durchlauf der Filter bei 0,5 μg/l. Dadurch wird der zulässige Grenzwert von 10 μg/l deutlich unterschritten, und die Einwohner der Kernstadt werden mit qualitativ gutem und einwandfreiem Trinkwasser versorgt."
Versorgung
Aus dem Jahresbericht 2011 der Stadt Burgkunstadt, Seite 40:
"Derzeit versorgt die Stadt Burgkunstadt 6.024 Einwohner (ohne Nebenwohnsitze - Stand 31.12.2011) mit Trinkwasser. Die ehemaligen politischen Gemeinden Kirchlein und Gärtenroth mit ihren Weilern (554 Einwohner) werden vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Gärtenrother Gruppe versorgt. Insgesamt unterhält die Stadt Burgkunstadt drei getrennte Wasserversorgungsanlagen (Fernwasser in den östlichen Stadtteilen, Bezug aus Marktzeuln für Neuses und Eigenförderung im Stadtbereich). Die Versorgung teilt sich wie folgt auf:
Ortsteil | versorgte Einwohner | verkaufte Wassermenge |
---|---|---|
Von der Fernwasserversorung (FWO) | ||
Mainroth | 525 | 26.211 m³ |
Mainklein | 145 | 4.718 m³ |
Theisau | 239 | 14.241 m³ |
Von der Gemeinde Marktzeuln: |
Neuses 208 7.477 m³
Aus der Eigenförderung:
Stadt Burgkunstadt 4.001 194.294 m³
Weidnitz 725 26.939 m³
Ebneth 81 9.578 m³
Hainweiher 63 2.248 m³
Pfaffeggetten 7 2.054 m³
Meuselsberg 15 466 m³
Kaltenreuth 15 1.196 m³
Im Jahr 2011 wurden 289.422 cbm Wasser über Wasserzähler verkauft.
Ergebnisse
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Siehe auch
- Informationsveranstaltung der Stadt Burgkunstadt zum Verbesserungsbeitrag Trinkwasserversorgung vom 26.03.2013
- Pflichtaufgaben
- eigener Wirkungskreis
- Eigenbetrieb
- Satzungen
- Öffentliche Einrichtungen
Normen
- Satzung über die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Stadt Burgkunstadt (Wasserabgabesatzung - WAS) vom 08.09.2010
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Burgkunstadt (BGS-WAS) vom 08.12.2010
- Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) der Stadt Burgkunstadt vom 11.04.2013
Rechtsprechung
Fußnoten
<references />