Abgabeangelegenheit
Version vom 14. Juli 2021, 16:23 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Einzelfallbezogene Abgabeangelegenheiten sind z.B.<ref>vgl.Friedrich Ebert Stiftung, Die (Nicht-)Öffentlichkeit der Sitzung; Stefan Papsthart, Glashaus mit Geheimnissen - Zur (Nicht-)Öffentlichkeit kommunaler Ratsarbeit, BayVBl. 2021, 253 ff., 254 Fn. 35</ref>
Die Verletzung des Steuergeheimnisses kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Siehe auch
Fußnoten
<references/>