Sektorentätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe
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Sektorentätigkeiten im Bereich fossiler Brennstoffe sind nach GWB § 102 Abs. 6 Tätigkeiten zur Nutzung eines geografisch abgegrenzten Gebiets zum Zweck
- 1. der Förderung von Öl oder Gas oder
- 2. der Exploration oder Förderung von Kohle oder anderen festen Brennstoffen.
Fußnoten
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