Gülle
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Normen
- DüngG § 2 Nr. 4
Rechtsprechung
Oberlandesgerichte
- OLG Düsseldorf,Urteil vom 28.07.1995 - 11 U 24/94: "Die Düngung mit Gülle verstößt auch in Regionen, die durch einen hohen Anteil von Unter-Glas-Kulturen geprägt sind, nicht gegen objektive Sorgfaltsmaßstäbe. Zur Vermeidung von Pflanzenschäden durch abdriftende Ammoniak-Verflüchtigungen ist jedoch für eine unverzügliche Einarbeitung in den Boden Sorge zu tragen. Die Unkenntnis der Gefährdung empfindlicher Unter-Glas-Kulturen durch abdriftende Ammoniak-Verflüchtigungen war einem niederrheinischen Landwirt jedenfalls im Frühjahr 1990 nicht als Verschulden anzulasten. Die schuldlose Schädigung benachbarter Unter-Glas-Kulturen durch abdriftende Ammoniak-Verflüchtigungen kann einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch begründen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
Publikationen
- radioWissen: Wohin mit der Gülle? - Der Dünger und die Umweltprobleme: "Gülle enthält wertvolle Nährstoffe - aber wo zu viel gedüngt wird, landet zu viel Nitrat im Grundwasser. Transporte in andere Gegenden sind mögliche Alternativen, oder die umweltfreundliche Aufbereitung. Ideen gibt es viele."
Fußnoten
<references/>