Corona
Stadtrat Burgkunstadt
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Rundschreiben
Vergaberechtliche Erleichterungen während der Corona-Krise
Am 6. Dezember beschloss Bayern, die Geltungsdauer der befristet erhöhten Wertgrenzen für Direktaufträge für in der Corona-Krise begründete Beschaffungen über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 Euro netto bis Jahresende 2021 zu verlängern. Gleiches trifft auf Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb zu, ebenso für Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb des jeweiligen Schwellenwertes.<ref>Quelle: https://www.vergabe24.de/service/news/vergaberechtliche-erleichterungen-in-mehreren-bundeslaendern-verlaengert/</ref>
Normen
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 24. März 2020, Az. B II 2 - G17/17 - 2
Publikationen
Fachaufsätze
- Vertragsrecht in der Coronakrise
- Gesellschafterversammlungen von Personengesellschaften in Zeiten der Corona-Pandemie
- Alternative Wege zur Abhaltung von Gesellschafterversammlungen einer GmbH oder Personengesellschaft in Zeiten des Coronavirus – Update #1
Presseveröffentlichung mit kommunalem Bezug
Links
- Wertgrenzen für Direktaufträge, vereinfachte Vergaben, Verhandlungsvergaben, Beschränkte Ausschreibungen Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich in der Fassung vom 8. Dezember 2020
- Corona-Fachliteratur bei C.H.BECK – ein aktueller Überblick - von Tobias Fülbeck, veröffentlicht am 31.03.2020
Siehe auch
Fußnoten
<references/>