Lieferauftrag
Version vom 22. Februar 2021, 23:29 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Lieferaufträge sind nach GWB § 103 Abs. 1 Verträge zur Beschaffung von Waren, die insbesondere Kauf oder Ratenkauf oder Leasing, Mietverhältnisse oder Pachtverhältnisse mit oder ohne Kaufoption betreffen. Die Verträge können auch Nebenleistungen umfassen.
Umweltauswirkungen bei Lieferaufträgen
Bei Lieferaufträgen spielen folgende Faktoren eine Rolle bei den Umweltauswirkungen<ref>Quelle: Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 33</ref>:
- Umweltauswirkungen der bei der Produktherstellung verwendeten Materialien (stammen beispielsweise die Rohstoffe aus erneuerbaren Quellen?)
- Auswirkungen der verwendeten Produktionsprozesse
- Energie- und Wasserverbrauch des Produkts bei seiner Verwendung
- Langlebigkeit/Lebensdauer des Produkts
- Möglichkeiten für die Wiederverwertung/Wiederverwendung des Produkts am Ende seiner Lebensdauer
- Verpackung und Beförderung des Produkts
Normen
- GWB § 103 Abs. 1
Siehe auch
Fußnoten
<references/>