Kreislaufwirtschaft
Version vom 22. Februar 2021, 16:14 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Normen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
- KrWG § 1 Abs. 1: Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
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Pressemitteilungen
Fußnoten
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