Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes

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Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 02.02.2006 – III ZR 131/05: "Beauftragt eine kreisfreie Stadt als zuständige untere Verwaltungsbehörde im Rahmen der ihr nach dem Fleischhygienegesetz übertragenen Aufgaben private Labors mit der Durchführung von BSE-Tests, so trifft sie die amtshaftungsrechtliche Verantwortung für Fehler, die den Bediensteten dieser Labors bei den Tests unterlaufen. Es haftet nicht etwa das Land, das den Labors die Erlaubnis erteilt hat, diese Untersuchungen durchzuführen, und das die Rahmenbedingungen geschaffen hat, an denen sich die Tests zu orientieren haben."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Fußnoten

<references/>