Stadtratssitzung-2021-02-09-TOP-05 Barrierefreier Bahnhof Burgkunstadt
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Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-02-09 |
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Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4140/msr_/top05.html</ref>
Die Stadtverwaltung sollte im Auftrag von Frau Bürgermeisterin Christine Frieß prüfen, ob es möglich wäre den südlichen Zugang zum Bahnsteig in Burgkunstadt zu überplanen und barrierefrei zu gestalten. Wie der beiliegenden Skizze zu entnehmen ist, sieht die Planung vor, den Weg neu zu asphaltieren (schwarz), den Gehwegbereich (orange) sowie die Parkflächen (gelb) zu pflastern und die Grünflächen entsprechend aufzuwerten, sodass ein einladender und barrierearmer/barrierefreier Ein-/Ausgangs- und Wartebereich entsteht. Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf ca. 672.000 € netto. Der Bereich (ca. 3.000 m²) ist allerdings im Eigentum der Deutschen Bahn.
Bei der Regierung von Oberfranken wurden die Sachgebiete 12 (Kommunales), 31 (Straßenbau) und 34 (Städtebauförderung) bezüglich einer möglichen Förderung befragt. Hier wurde der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass es nur Förderungen geben kann, wenn die aufzuwertende Fläche im Eigentum der Stadt Burgkunstadt ist. Daraufhin hat sich die Stadtverwaltung mit der Deutschen Bahn in Verbindung gesetzt. Die Deutsche Bahn hat grundsätzlich die Bereitschaft gezeigt, die Fläche zu verkaufen. Die Grunderwerbskosten sind noch nicht verhandelt, jedoch ist davon auszugehen, dass sich diese auf ca. 5,00 bis 10,00 €/m² belaufen werden.
Infolgedessen wurden noch einmal die Sachgebiete der Regierung befragt, ob auch ein eventueller Kauf gefördert werden würde und mit was für Förderungen noch gerechnet werden kann. Das Sachgebiet 12 (Kommunales) teilte mit, dass die zuwendungsfähigen Kosten für die Errichtung der reinen Parkflächen mit einem Fördersatz von 50 Prozent gefördert werden können. Pro PKW-Stellplatz können jedoch maximal 5.000 € an zuwendungsfähigen Kosten anerkannt werden, d. h. die Förderung beträgt somit maximal 2.500 € pro Stellplatz. Daneben werden die Grunderwerbskosten für die Parkflächen ebenfalls mit 50 Prozent gefördert. Die Sachgebiete 31 (Straßenbau) und 34 (Städtebauförderung) sehen für das Vorhaben derzeit keinen Förderansatz.
Zusammenfassend können somit folgende Kosten und Förderungen veranschlagt werden:
Grunderwerbskosten (5,00 € bis 10,00 € für 3.000 m²) = 15.000 € - 30.000 €
Anrechenbare Kosten der Maßnahme: = 672.000 €
Gesamtkosten = 687.000 € - 702.000 €
Förderung (2.500 € pro Stellplatz x ca. 20 Stellplätze) = 50.000 €
Förderung des Grunderwerbs der Stellplätze
(50% von 5,00 € bis 10,00 € für ca. 450 m²) = 1.125 € - 2.250 €
Gesamtförderung = 51.125 € - 52.250 €
geschätzter Eigenanteil der Stadt Burgkunstadt = 635.000 € - 650.000 €
Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass die Förderungen nicht ausreichen, um die Maßnahme im Rahmen des Haushalts (ab 2022) zu realisieren. Sobald es erhöhte oder neue Förderungen für dieses Vorhaben gibt, wird die Maßnahme dem Stadtrat erneut vorgelegt.