Bauleitplanung
Übersicht
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuch (BauGB) vorzubereiten und zu leiten (BauGB § 1 Abs. 1).
Bauleitpläne sind nach BauGB § 1 Abs. 2 der
- Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
- der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Nach BauGB § 2 Abs. 1 Satz 1 sind die Bauleitpläne von der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit in eigener Verantwortung aufzustellen<ref>Weber/Köppert, Kommunalrecht Bayern, 2. Aufl. 2013, Verlag C.F. Müller, ISBN 9783811463257 Rn. 41</ref>.
Die Gemeinde hat dabei die Aufgabe, "die Bodennutzung in ihrem Gebiet insgesamt zu betrachten und zu steuern." <ref>Franz Dirnberger, Öffentliches Baurecht in der Gemeinde. (Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 2). München: Hanns-Seidel-Stiftung 2008, ISBN 9783887954765. Seite 22</ref>
Wetere im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte Satzungen sind:
- Innenbereichssatzungen (städtebauliche Satzungen), BauGB § 34 Abs. 4
- Außenbereichssatzungen, BauGB § 35 Abs. 6
Verfahren
Regelverfahren
- Aufstellungsbeschluss, BauGB § 2 Abs. 1 Satz 2
Normen
Publikationen
Links
Siehe auch
- Abgrenzung: Bauordnungsrecht
Fußnoten
<references />