Risiko
Version vom 25. Januar 2021, 21:57 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Bei der Führung der Haushaltswirtschaft hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren (GO Art. 61 Abs. 3).
Normen
- GO Art. 61 Abs. 3
Rechtsprechung
Fußnoten
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