Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Aus Kommunalwiki
Version vom 21. Januar 2021, 01:30 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Bei einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gilt im Anwendungsbetreich der {{UVgO}} {{UVgO 10}} Absatz 1 und 2 entsprechend ({{UVgO 12}} Abs. 1 S…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bei einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gilt im Anwendungsbetreich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)<ref>Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte</ref> UVgO § 10 Absatz 1 und 2 entsprechend (UVgO § 12 Abs. 1 Satz 2).

Normen

Fußnoten

<references/>