Unwirtschaftliches Ergebnis einer Öffentlichen Ausschreibung
Version vom 14. Januar 2021, 09:53 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Der Auftraggeber kann nach UVgO § 8 Abs. 3 Nr. 1 Aufträge im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn eine Öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat.
Normen
- UVgO § 8 Abs. 3
Fußnoten
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