Auswahl geeigneter Unternehmen im Unterschwellenbereich (VOB/A)
Version vom 13. Januar 2021, 15:13 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Bei Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ist im Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)<ref>Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen</ref> vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nach VOB/A § 6b Abs. 5 Satz 1 die Eignung der Unternehmen zu prüfen. Dabei sind gemäß VOB/A § 6b Abs. 5 Satz 2 die Unternehmen auszuwählen, deren Eignung
- die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet; dies bedeutet, dass sie
- die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und
- über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.
Normen
- VOB/A § 6b Mittel der Nachweisführung, Verfahren
Fußnoten
<references/>