Vergabe von Bauleistungen im kommunalen Bereich in Bayern (Unterschwellenbereich)
Version vom 13. Januar 2021, 00:00 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Im Unterschwellenbereich regelt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration - Az. B3-1512-31-19 über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 787) in Ziffer 1.2.8.: Eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist bei der Vergabe von Bauaufträgen abweichend von VOB/A § 3a Abs. 2 Nr. 1 ohne weitere Einzelbegründung bis zu einer Wertgrenze von
1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) je Gewerk
zulässig.
Siehe auch
Fußnoten
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