Weiterführung einer Aufgabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
Version vom 7. Januar 2021, 00:13 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
- "Es dürfen keine neuen Aufgaben übernommen bzw. bestehende ausgeweitet werden."<ref>Quelle: Stadtkämmerei München, Die wichtigsten Regeln der haushaltslosen Zeit, Seite 3 - abgerufen am 04.11.2014 um 12:36 Uhr</ref>
- "Neue Aufgaben sind solche, für die im Haushaltsplan [des Vorjahres, Erg. d. Red.] keine Mittel veranschlagt waren."<ref>Quelle: Stadtkämmerei München, Die wichtigsten Regeln der haushaltslosen Zeit, Seite 3 - abgerufen am 04.11.2014 um 12:36 Uhr</ref>
Normen
- GO Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 (Vorläufige Haushaltsführung)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>