Teilnahmefrist
Version vom 14. Dezember 2020, 10:56 Uhr von Marcus.Dinglreiter (Diskussion | Beiträge)
Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) beträgt gemäß VgV § 16 Abs. 2 mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
Normen
- VgV § 16 Abs. 2
Siehe auch
Fußnoten
<references/>