Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts
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Maßgeblicher Zeitpunkt für die Schätzung des Auftragswerts ist der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet wird oder das Vergabeverfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird. (VgV § 3 Abs. 3)
Fußnoten
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