Aufstellungsversammlung
Arten
- Versammlung von Anhängern, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- Delegiertenversammlung
- Besondere Delegiertenversammlung, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- Allgemeine Delegiertenversammlung, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Checkliste
To Do
- Vollmachten für Kandidaten, die nicht persönlich teilnehmen
- S.V.
Termin
- GLKrWG Art. 29 Abs. 2 Satz 2: Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. (bei Wahltag 15.03.2014 -> frühester Termin 01.12.2012)
- 30.11.2013 19.30 Uhr Hotel/Gasthof Drei Kronen Burgkunstadt http://www.hotel-3kronen.de/
- Orgatreffen 18.30 Uhr
Ladung
- Formulierung der Ladung wurde mit dem Wahlleiter abgestimmt: keine Einwände
- Persönlich: Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 13.11.2013, Nachweis A.H. -> Liste als Anlage zum Protokoll nehmen.
- 14 Tage Ladungsfrist laut Satzung wurde eingehalten
- Einladungen an Kandidaten, die keine Mitglieder sind, von MD persönlich eingeworfen
- Öffentliche Ladung/Ankündigung: Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22
Wer darf auf die Liste?
Wählbarkeit zum Stadtrat
Satzungsbeschränkung auf Quote der weiblichen Mitglieder
- 27.11.2013: 39 Mitglieder, davon 24 männlich und 15 weiblich: 62% zu 38% (Danke an Alex!)
- Reduziert auf alle über 18 Jahre: 30 Mitglieder, davon 18 männlich und 12 weiblich: 60% zu 40%
Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag
- Erklärungen für Bewerberinnen und Bewerber
- Vorlage: https://mediencenter.t-online.de/ (BY_BA_G008_Erklärungen für Bewerber)
Versammlungsleitung
- Dr. U. D.
Niederschrift
- Niederschrift gem. GLKRWBek Nr. 46 Anlage 7
- doppelt, einmal digital, einmal von Hand:
- Protokollführer:
- Vorlage: https://mediencenter.t-online.de (BY_BA_G003_Niederschrift)
Anwesenheitsliste
- Vordruck Anwesenheitsliste zur Niederschrift
- Vorlage: https://mediencenter.t-online.de (BY_BA_G005_Anwesenheitsliste zur Niederschrift)
Wahlleitung
- H.D.H.
Teilnehmer
Akkreditierung der Abstimmberechtigten
- Personalausweis
- aktives Wahlrecht
- Mitglied im Bürgerverein, § 11 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
- Kennzeichnung
Checkliste Material
Mitgliedsanträge
- Mitgliedsanträge für Leute, die noch Mitglied werden wollen
- Achtung! Vorstandsbechluss muss vor Ort dokumentiert werden (Formular!)
Stimmkarte
- bereitet MD vor (+)
Stimmzettel
- bereitet EB vor in Abstimmung mit HD
- Werden vor Ort gedruckt
- 2 Drucker MD ( )
- 2 Notebooks MD ( )
- Papier MD ( )
- Ersatzdruckerpatronen MD ( )
Technik
- Beamer MD ( )
- Umschaltgerät für mehere Rechner an einem Beamer
Wahlvorgang
- Wahlurne -> Reinhard ( )
- Wahlkabine(n) ( )
- Green Screen 2 x + Gestell
Werbung/PR
- Bierdeckel MD ( )
- Rollup AH ( )
- Foto MD ( )
- Akku aufladen ( )
Ablaufplan
- 17.30 Uhr MD vor Ort
- 18.00 AH kommt dazu
- 18.30 Vorbesprechung HDH, UD, AH, MD
- 19.00 Leute kommen
- 19.30 Beginn
- Voraborganisation
- Aufbau Wahlkabinen
- Rechner und Drucker installieren
- WLAN
- Stifte
- Bierdeckel
- Leinwand
- Akkreditierung
- Schild Akkreditierung
- ggf. Personalausweis (aktives Wahlrecht)
- Stimmkarte an stimmberechtigte Mitglieder
- Nichtmitglieder fragen, ob sie noch Mitglied werden wollen: Mitgliedsantrag
- Vorstandsbeschluss über Neumitglieder sicherstellen und dokumentieren
- Anwesenheitsliste getrennt für
- Wahlberechtigte Mitglieder (Achtung! Es muss eine gesonderte Anwesenheitsliste nur für wahlberechtigte Mitglieder geführt werden!)
- Nichtmitglieder und nicht wahlberechtigte Mitglieder(gesonderte Anwesenheitsliste)
- Begrüßung durch den Vorstand
- Wahl der
- Protokollführer
- Protokollführer 1:
- Protokollführer 2:
- Versammlungsleitung (Vorschlag Vorstand: Dr. Ulrike Dinglreiter)
- Wahlleitung und (Vorschlag Vorstand: Hans-Dieter Herold)
- zweier weiterer Personen zur Versicherung an Eides statt, dass die Wahl den rechtlichen Bestimmungen gemäß abgelaufen ist, Formalia.
- Person 1: (Vorschlag: Carita M.)
- Person 2:
- Protokollführer
- Übergabe an die Versammlungsleitung - Reihenfolge?
- Beschluss der Tagesordnung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit - muss das von der AV beschlossen werden?
- Formulierung der Ladung wurde mit dem Wahlleiter abgestimmt: keine Einwände
- Persönliche Ladung der Mitglieder per Brief: Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 13./14.11.2013, Nachweis A.H. -> Liste als Anlage zum Protokoll nehmen.
- 14 Tage Ladungsfrist laut Satzung wurde eingehalten
- Einladungen an Kandidaten, die keine Mitglieder sind, von MD persönlich eingeworfen
- Öffentliche Ladung/Ankündigung mindestens einmal in der Tagespresse: siehe Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22
- Feststellung der Abstimmungsberechtigung - Die Versammlungsleiterin stellt fest, dass die Wahlberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Teilnahme an der Abstimmung erhoben haben, festgestellt worden ist.
- nur im Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung wahlberechtigte Mitglieder dürfen wählen
- Feststellung, dass geheim abzustimmen ist und dass die Namen der gewünschten sich bewerbenden Personen auf dem Stimmzettel unbeobachtet zu vermerken oder zu kennzeichnen sind,
- Feststellung, dass jede an der Aufstellungsversammlung teilnahmeberechtigte Person vorschlagsberechtigt ist,
- Feststellung, dass die sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit haben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
- Übergabe an den Wahlleiter
- Erklärung der Wahlmodalitäten durch den Wahlleiter mit Abstimmung über das Wahlverfahren
- GLKrWO § 40 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte - Falls die Partei oder die Wählergruppe keine Festlegungen getroffen hat, beschließt die Aufstellungsversammlung zunächst darüber, nach welchem Wahlverfahren die sich bewerbenden Personen gewählt werden sollen. 2 Folgende Wahlverfahren sind insbesondere möglich:
- Es wird über jede vorgeschlagene sich bewerbende Person einzeln mit „ja“ oder „nein“ geheim abgestimmt.
- Es werden auf einem vorbereiteten Stimmzettel Stimmen an die dort aufgeführten sich bewerbenden Personen geheim vergeben. Wer an der Abstimmung teilnimmt, hat so viele Stimmen, wie sich bewerbende Personen zu wählen sind, wobei jeder sich bewerbenden Person bis zu drei Stimmen gegeben werden können.
- Es wird über eine vorbereitete Liste oder über Teile einer solchen Liste von sich bewerbenden Personen im Ganzen in einem Wahlgang (Blockwahl) mit „ja“ oder „nein“ geheim abgestimmt. Änderungsanträge oder Streichungen von Namen müssen zugelassen werden; über Änderungsanträge ist vorweg geheim abzustimmen.(2) Die Versammlung stimmt geheim über die Reihenfolge aller sich bewerbenden Personen ab. 2 Falls sich bewerbende Personen mehrfach auf dem Stimmzettel aufgeführt werden sollen, ist darüber ebenfalls geheim abzustimmen. 3 Die gesonderte Abstimmung über die Reihenfolge und die mehrfache Aufführung kann dadurch ersetzt werden, dass bei der Wahl der sich bewerbenden Personen gleichzeitig über ihre Reihenfolge und ihre mehrfache Aufführung abgestimmt wird. (3) Die Versammlung beschließt, auf welche Weise die Plätze der ausgeschiedenen sich bewerbenden Personen durch Ersatzleute besetzt werden sollen.
- Feststellung, dass der Satzungsbeschränkung auf Quote der weiblichen Mitglieder Rechnung getragen ist
- 27.11.2013: 39 Mitglieder, davon 24 männlich und 15 weiblich: 62% zu 38% (Danke an Alex!)
- Reduziert auf alle über 18 Jahre: 30 Mitglieder, davon 18 männlich und 12 weiblich: 60% zu 40%
- Hier:
- Geheime Abstimmung über Bewerberliste (nur Erklärung)
- Geheime Abstimmung über Plätze 1 bis 3 in gesonderten Wahlgängen (nur Erklärung)
- Geheime Abstimmung über Plätze 4-10 in einem geheimen Wahlgang (nur Erklärung)
- Geheime Abstimmung über Plätze 11-20 in einem geheimen Wahlgang (nur Erklärung)
- GLKrWO § 40 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte - Falls die Partei oder die Wählergruppe keine Festlegungen getroffen hat, beschließt die Aufstellungsversammlung zunächst darüber, nach welchem Wahlverfahren die sich bewerbenden Personen gewählt werden sollen. 2 Folgende Wahlverfahren sind insbesondere möglich:
- Bestimmung des Wahlausschusses
- Vorschlag der Bewerber
- Vollmachten der nicht anwesenden vorgeschlagenen Bewerber zu Protokoll nehmen
- Vorstellung der BewerberInnen
- Befragung der BewerberInnen und Aussprache
- Aufnahme der BewerberInnen in die Bewerberliste in geheimer Wahl (§ 11 Ziffer 4 Satz 3 der Satzung des Bürgervereins Burgkunstadt e.V.)
- Erläuterung des Wahlverfahrens mit Abstimmung
- Aufstellung/Wahl der KandidatInnen zur Stadtratswahl Burgkunstadt 2014
- Wahl der KandidatInnen für die Listenplätze 1 bis 3 jeweils in gesonderten Wahlgängen
- Entscheidung der Mitgliederversammlung über das Wahlverfahren bezüglich der weiteren Listenplätze
- Wahl der KandidatInnen für die weiteren Listenplätze zur Stadtratswahl Burgkunstadt 2014
- Geheime Abstimmung über Plätze 4-10 in einem geheimen Wahlgang (nur Erklärung)
- Geheime Abstimmung über Plätze 11-20 in einem geheimen Wahlgang (nur Erklärung)
- Wahl der Ersatzkandidatlnnen und Festlegung der Nachrückmodalitäten
- Wahl eines Listenverantwortlichen und eines Stellvertreters
- Schlussabstimmung über Mehrfachnennungen gemäß oben genannter Wahl.
- Erklärung der Wahlmodalitäten durch den Wahlleiter mit Abstimmung über das Wahlverfahren
- Übergabe an Versammlungsleitung
- Sonstiges
- Verabschiedung
Normen
GLKrWG
- GLKrWG Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
- GLKrWG Art. 39 Abs. 4
GLKrWO
Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek)
- GLKrWBek Nr. 43 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
- GLKrWBek Nr. 44 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
- GLKrWBek Nr. 45 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats (Art. 45, § 41)
- GLKRWBek Nr. 46 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 4, § 42)
Satzung des Bürgervereins
- § 9 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
- § 11 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Publikationen
- Dr. Arnim Ramm, Die Zustimmungserklärung zu einem Wahlvorschlag (für Personalratsdwahlen, aber wohl übertragbare Grundsätze
- Informationen und Hinweise zur Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Wahl