Aufstellungsversammlung

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Arten

  • Versammlung von Anhängern, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
  • Delegiertenversammlung

Checkliste

Termin

  • GLKrWG Art. 29 Abs. 2 Satz 2: Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. (bei Wahltag 15.03.2014 -> frühester Termin 01.12.2012)
  • 30.11.2013 19.30 Uhr Hotel/Gasthof Drei Kronen Burgkunstadt http://www.hotel-3kronen.de/
  • Orgatreffen 18.30 Uhr

Ladung

  • Formulierung der Ladung wurde mit dem Wahlleiter abgestimmt: keine Einwände
  • Persönlich: Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 13.11.2013, Nachweis A.H. -> Liste als Anlage zum Protokoll nehmen.
  • 14 Tage Ladungsfrist laut Satzung wurde eingehalten
  • Einladungen an Kandidaten, die keine Mitglieder sind, von MD persönlich eingeworfen
  • Öffentliche Ladung/Ankündigung: Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22

Wer darf auf die Liste?

Wählbarkeit zum Stadtrat

Satzungsbeschränkung auf Quote der weiblichen Mitglieder

  • 27.11.2013: 39 Mitglieder, davon 24 männlich und 15 weiblich: 62% zu 38% (Danke an Alex!)
  • Reduziert auf alle über 18 Jahre: 30 Mitglieder, davon 18 männlich und 12 weiblich: 60% zu 40%

Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag

Versammlungsleitung

  • Dr. U. D.

Niederschrift

Anwesenheitsliste

Wahlleitung

  • H.D.H.

Teilnehmer

Akkreditierung der Abstimmberechtigten

Checkliste Material

Stimmzettel

  • bereitet EB vor in Abstimmung mit HD
  • Werden vor Ort gedruckt
  • 2 Drucker MD ( )
  • 2 Notebooks MD ( )
  • Papier MD ( )
  • Ersatzdruckerpatronen MD ( )

Wahlvorgang

  • Wahlurne -> Reinhard ( )
  • Wahlkabine(n) ( )

Werbung/PR

  • Bierdeckel MD ( )
  • Rollup AH ( )
  • Foto MD ( )
    • Akku aufladen ( )

Normen

GLKrWG

Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek)

  • GLKrWBek Nr. 43 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
  • GLKrWBek Nr. 44 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
  • GLKrWBek Nr. 45 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats (Art. 45, § 41)
  • GLKRWBek Nr. 46 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 4, § 42)

Satzung des Bürgervereins

Ablaufplan

  1. Akkreditierung: Stimmkarte an stimmberechtigte Mitglieder
  2. Begrüßung durch den Vorstand
  3. Wahl der
    1. Versammlungs- und (Vorschlag Vorstand: Dr. Ulrike Dinglreiter)
    2. Wahlleitung, der Schriftführung und (Vorschlag Vorstand: Hans-Dieter Herold)
    3. zweier weiterer Personen zur Versicherung an Eides statt, dass die Wahl den rechtlichen Bestimmungen gemäß abgelaufen ist, Formalia.(Vorschlag: Carita M.)
  4. Übergabe an die Versammlungsleitung
  5. Beschluss der Tagesordnung
  6. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
    1. Formulierung der Ladung wurde mit dem Wahlleiter abgestimmt: keine Einwände
    2. Persönliche Ladung der Mitglieder per Brief: Ladung zur Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 13./14.11.2013, Nachweis A.H. -> Liste als Anlage zum Protokoll nehmen.
    3. 14 Tage Ladungsfrist laut Satzung wurde eingehalten
    4. Einladungen an Kandidaten, die keine Mitglieder sind, von MD persönlich eingeworfen
    5. Öffentliche Ladung/Ankündigung mindestens einmal in der Tagespresse: siehe Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22

Publikationen

Siehe auch