Umweltgesichtspunkte bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands

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Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen haben

bereits bei der Bestimmung des Auftragsgegenstands zu beachten.

Publikationen

Fußnoten

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