Aufstellungsversammlung
Arten
- Versammlung von Anhängern, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
- Delegiertenversammlung
- Besondere Delegiertenversammlung, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- Allgemeine Delegiertenversammlung, GLKrWG Art. 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Checkliste
Termin
- GLKrWG Art. 29 Abs. 2 Satz 2: Die Aufstellungsversammlung darf nicht früher als 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. (bei Wahltag 15.03.2014 -> frühester Termin 01.12.2012)
Ladung
- Persönliche Abstimmung der Ladung mit dem Wahlleiter
- Persönlich: Aufstellungsversammlung am 30.11.2013 durch Einwurf in Briefkasten am 14./15.11.2013
- Öffentlich: Obermain Tagblatt vom 23.11.2013 Seite 22
Wählbarkeit zum Stadtrat
Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag
Vorsitz
- Dr. U. D.
Protokoll
Wahlleiter
- H.D.H.
Teilnehmer
Akkreditierung der Abstimmberechtigten
- Personalausweis
- aktives Wahlrecht
- Mitglied im Bürgerverein, § 11 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
- Kennzeichnung
Normen
GLKrWG
- GLKrWG Art. 29 Aufstellung der sich bewerbenden Personen
- GLKrWG Art. 39 Abs. 4
Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek)
- GLKrWBek Nr. 43 Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge (Art. 29, § 39)
- GLKrWBek Nr. 44 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats und des Kreistags (Art. 24 bis 29, §§ 39, 40)
- GLKrWBek Nr. 45 Aufstellung der Wahlvorschläge zur Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats (Art. 45, § 41)
- GLKRWBek Nr. 46 Niederschrift über die Aufstellungsversammlung (Art. 29 Abs. 4, § 42)
Satzung des Bürgervereins
- § 9 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
- § 11 der Satzung des Bürgerverein Burgkunstadt e.V.
Publikationen
- Dr. Arnim Ramm, Die Zustimmungserklärung zu einem Wahlvorschlag (für Personalratsdwahlen, aber wohl übertragbare Grundsätze
- Informationen und Hinweise zur Aufstellung eines Wahlvorschlags für die Wahl