Gewässerrandstreifen (Statistik Bayern)
Statistische Angaben: An den rund 100.000 Kilometern bayerischer Fließgewässer gibt es rund 33.000 Kilometer angrenzende Waldnutzungen. Dort gibt es im natürlichen Zustand kein Erfordernis für Gewässerrandstreifen zur Erreichung der Ziele des WHG § 38 Abs. 1. Bei 67.000 Kilometern treten Gewässerrandstreifen ein- oder beidseitig auf (potentielle natürliche Gesamtkulisse). Davon sind rund 40.000 Kilometer durch ein- oder beidseitig angrenzende Grünlandnutzungen gekennzeichnet, 20.000 Kilometer Uferlinie durch Ackerflächen sowie 7.000 Kilometer Uferlinie durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Insbesondere an den Strecken mit angrenzender Ackernutzung kann sich die Erforderlichkeit zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens mit dem Ziel der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen ergeben.<ref>Quelle: Drucksache 16/15985 21.05.2013, Seite 47</ref>
Regierungsbezirk | Kilometer im Besitz des Freistaats |
---|---|
Oberbayern | 1.303 |
Niederbayern | 533 |
Oberpfalz | 700 |
Oberfranken | 680 |
Mittelfranken | 903 |
Unterfranken | 453 |
Schwaben | 1.207 |
Für die Kommunen sind entsprechende Zahlen nicht bekannt.<ref>Quelle: Drucksache 16/15985 21.05.2013, Seite 47</ref>
Siehe auch
Fußnoten
<references/>