Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
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Das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer ist eine Gewässerbenutzung nach WHG § 9 Abs. 1 Nr. 4.
Normen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- WHG § 9 Abs. 1 Nr. 4 Benutzungen
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>