Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen
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Das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen ist eine Gewässerbenutzung nach WHG § 9 Abs. 2 Nr. 3.
Normen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- WHG § 9 Abs. 2 Nr. 3 Benutzungen
Siehe auch
Fußnoten
<references/>